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Anlage N-AUS: Bruttoarbeitslohn lt. Zeile 6 der Anlage N

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    Anlage N-AUS: Bruttoarbeitslohn lt. Zeile 6 der Anlage N

    Hallo zusammen,

    ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich hier richtig bin, aber ich versuche es mal.

    Also: 2015 habe ich 7 Monate in Deutschland und dann 5 Monate in der Schweiz gearbeitet. Jeweils angestellt, d. h. nicht selbstständig. Ich brauche also in Anlagen N und N-AUS. Die Steuererklärung mache ich mit dem Programm „Steuer 2015“ (erworben bei Aldi).

    Die Anlage N ist kein Problem. Allerdings bin ich mir bei der Anlage N-AUS an einer Stelle nicht ganz sicher:

    Nachdem ich meinen inländischen und ausländischen Lohn eingetragen habe, erhalte ich am Ende das Endergebnis „verbliebener Arbeitslohn, der im Inland steuerpflichtig ist“, sagen wir mal 12.345 EUR. Diese Zahl ist größer als mein inländischer Bruttoarbeitslohn laut Anlage N, sagen wir mal 10.345 EUR

    Danach kommt dann die Eingabe „davon sind im Bruttoarbeitslohn lt. Zeile 6 der Anlage N NICHT enthalten“. Und hier weiß ich nicht, was ich eintragen soll. Sind das die 200 EUR Differenz zwischen dem Arbeitslohn in Anlage N (10.345 EUR) und dem steuerpflichtigen Arbeitslohn (12.345 EUR)?

    Hoffentlich könnt ihr mir weiterhelfen.
    Danke und Gruß

    Heiko_

    #2
    AW: Anlage N-AUS: Bruttoarbeitslohn lt. Zeile 6 der Anlage N

    ... und dann 5 Monate in der Schweiz gearbeitet
    wenn das als Grenzgänger erfolgt ist, dann gelten spezielle Vorschriften. Das müsste also zuerst noch geklärt werden!

    Grenzgänger nach Frankreich, Österreich und in die Schweiz nutzen für ihre Grenzgängertätigkeit bitte statt der Anlage N-AUS den spezifischen Landesvordruck Anlage N-Gre.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage N-AUS: Bruttoarbeitslohn lt. Zeile 6 der Anlage N

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      wenn das als Grenzgänger erfolgt ist ...
      Danke für Deine Antwort. Ich bin kein Grenzgänger, sondern habe einen angemeldeten Wohnsitz in der Schweiz und fahre nur alle paar Wochen nach D.

      Kommentar

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