Hallo zusammen,
ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich hier richtig bin, aber ich versuche es mal.
Also: 2015 habe ich 7 Monate in Deutschland und dann 5 Monate in der Schweiz gearbeitet. Jeweils angestellt, d. h. nicht selbstständig. Ich brauche also in Anlagen N und N-AUS. Die Steuererklärung mache ich mit dem Programm „Steuer 2015“ (erworben bei Aldi).
Die Anlage N ist kein Problem. Allerdings bin ich mir bei der Anlage N-AUS an einer Stelle nicht ganz sicher:
Nachdem ich meinen inländischen und ausländischen Lohn eingetragen habe, erhalte ich am Ende das Endergebnis „verbliebener Arbeitslohn, der im Inland steuerpflichtig ist“, sagen wir mal 12.345 EUR. Diese Zahl ist größer als mein inländischer Bruttoarbeitslohn laut Anlage N, sagen wir mal 10.345 EUR
Danach kommt dann die Eingabe „davon sind im Bruttoarbeitslohn lt. Zeile 6 der Anlage N NICHT enthalten“. Und hier weiß ich nicht, was ich eintragen soll. Sind das die 200 EUR Differenz zwischen dem Arbeitslohn in Anlage N (10.345 EUR) und dem steuerpflichtigen Arbeitslohn (12.345 EUR)?
Hoffentlich könnt ihr mir weiterhelfen.
Danke und Gruß
Heiko_
ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich hier richtig bin, aber ich versuche es mal.
Also: 2015 habe ich 7 Monate in Deutschland und dann 5 Monate in der Schweiz gearbeitet. Jeweils angestellt, d. h. nicht selbstständig. Ich brauche also in Anlagen N und N-AUS. Die Steuererklärung mache ich mit dem Programm „Steuer 2015“ (erworben bei Aldi).
Die Anlage N ist kein Problem. Allerdings bin ich mir bei der Anlage N-AUS an einer Stelle nicht ganz sicher:
Nachdem ich meinen inländischen und ausländischen Lohn eingetragen habe, erhalte ich am Ende das Endergebnis „verbliebener Arbeitslohn, der im Inland steuerpflichtig ist“, sagen wir mal 12.345 EUR. Diese Zahl ist größer als mein inländischer Bruttoarbeitslohn laut Anlage N, sagen wir mal 10.345 EUR
Danach kommt dann die Eingabe „davon sind im Bruttoarbeitslohn lt. Zeile 6 der Anlage N NICHT enthalten“. Und hier weiß ich nicht, was ich eintragen soll. Sind das die 200 EUR Differenz zwischen dem Arbeitslohn in Anlage N (10.345 EUR) und dem steuerpflichtigen Arbeitslohn (12.345 EUR)?
Hoffentlich könnt ihr mir weiterhelfen.
Danke und Gruß
Heiko_
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