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    Unterschrift widerrufen möglich ?

    Hallo,
    Ich mache das erste Mal seit 30 Jahren meine eigene Einkommenssteuererklärung. Bisher erledigte das mein heutiger Exmann. Leider habe ich unbedarft eine Unterschrift bezüglich an mich gezahlten Trennungsunterhalt in 2014 auf seiner Einkommenssteuererklärung 2014 geleistet. Ich habe keinen Kontakt und er hat meine Tochter benutzt, mich das unterschreiben zu lassen.
    Ich hatte gelesen, dass ich meine Unterschrift widerrufen kann ? Wo dann ?
    Ich habe heute mein zuständiges Finanzamt angerufen, dort sagte man mir, ich kann erst für 2016 meine Unterschrift widerrufen ??
    Und meine Unterschrift gelte auch für 2015 ??
    Ich las doch aber, sie gilt nur für ein Kalenderjahr ?
    Ich bin völlig verwirrt......

    Auszug aus dem Hauptvordruck > Unterhaltsleistungen

    einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten/Lebenspartner
    Zeilen 40 und 41
    Unterhaltsleistungen an den geschiedenen Ehegatten, Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten/Lebenspartner können bis zum Höchstbetrag von 13.805 Euro jährlich als Sonderausgaben abgezogen werden, wenn der Geber dies mit Zustimmung des Empfängers beantragt und der Empfänger im Inland lebt (beachten Sie aber Erläuterungen zu den Zeilen 101 bis 107).

    Der Antrag gilt nur für ein ganzes Kalenderjahr und kann nicht zurückgenommen werden. Die Zustimmung ist wirksam, solange sie der Empfänger der Unterhaltsleistung nicht widerruft.

    Für den erstmaligen Antrag verwenden Sie bitte die beim Finanzamt erhältliche oder im Internetangebot Ihrer Landesfinanzverwaltung unter www.finanzamt.de abrufbare Anlage U. Sie ist von Ihnen und auch vom Empfänger der Unterhaltsleistungen zu unterschreiben, wenn er dem Abzug bisher noch nicht zugestimmt hat.

    #2
    AW: Unterschrift widerrufen möglich ?

    Die Anlage U gilt solange bis sie widerrufen wird.

    Und sie muss vor Beginn des Kalenderjahrs widerrufen werden.

    Für 2016 kannst du somit auch nicht mehr widerrufen, sondern nur für 2017.

    Schau dir doch einfach mal die Anlage U an.

    PS : die Anlage U hat mit der Anlage Unterhalt nichts zu tun. Das sind zwei verschiedene Anlagen.
    Zuletzt geändert von Elster-Tester; 22.02.2016, 22:09.
    Mfg

    Kommentar


      #3
      AW: Unterschrift widerrufen möglich ?

      Wobei die unterschriebene Anlage U nur wirksam ist, wenn der Unterhalt auch tatsächlich gezahlt wird. Wenn du nachweisen/glaubhaft machen kannst, dass du keinen Unterhalt bekommen hast, dann musst du diesen auch nicht versteuern.

      Im Übrigen werden üblicherweise Trennungsvereinbarungen dahingehend getroffen, dass der Unterhaltszahler dem Empfänger die steuerlichen Nachteile aus der Versteuerung des Unterhalts ausgleicht.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
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