Hallo, ich hatte in 2015 Sozialgerichtskosten (2.Instanz) bei einen Prozess gegen die DAK wegen nicht erstatteter Kurkosten für meine in 2012 verstorbene Ehefrau. Sind das "außergewöhnliche Belastungen" / "unbeschränkt abzugsfähige Sonderausgaben" oder ??? Vielen Dank im Voraus! aporent
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Sozialgerichtskosten wo eintragen
Einklappen
X
-
AW: Sozialgerichtskosten wo eintragen
Was hat das mit den Elster-Webseiten zu tun ? Und mit Elster überhaupt ? Ich verschiebe mal in etwas halbwegs Passendes.
Sonderausgaben sind es von vorneherein nicht. Außergewöhnliche Belastungen nein, da daran vermutlich nicht die Existenzgrundlage hängt (§ 33 Abs. 2 EStG). Abgesehen davon wäre auch fraglich, da es ja eigentlich Kosten deiner Frau waren, ob das nicht als Minderung deines Erbes zählt, so dass DIR gar keine Aufwendungen entstanden sind, sondern Du "nur" ein geringeres Erbe bekommen hast.Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
Kommentar