Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Sozialgerichtskosten wo eintragen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Sozialgerichtskosten wo eintragen

    Hallo, ich hatte in 2015 Sozialgerichtskosten (2.Instanz) bei einen Prozess gegen die DAK wegen nicht erstatteter Kurkosten für meine in 2012 verstorbene Ehefrau. Sind das "außergewöhnliche Belastungen" / "unbeschränkt abzugsfähige Sonderausgaben" oder ??? Vielen Dank im Voraus! aporent

    #2
    AW: Sozialgerichtskosten wo eintragen

    Was hat das mit den Elster-Webseiten zu tun ? Und mit Elster überhaupt ? Ich verschiebe mal in etwas halbwegs Passendes.

    Sonderausgaben sind es von vorneherein nicht. Außergewöhnliche Belastungen nein, da daran vermutlich nicht die Existenzgrundlage hängt (§ 33 Abs. 2 EStG). Abgesehen davon wäre auch fraglich, da es ja eigentlich Kosten deiner Frau waren, ob das nicht als Minderung deines Erbes zählt, so dass DIR gar keine Aufwendungen entstanden sind, sondern Du "nur" ein geringeres Erbe bekommen hast.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Sozialgerichtskosten wo eintragen

      Danke für die rasche Antwort. Hatte mir schon so'was gedacht..., wollte aber sicher gehen. Gruß aporent

      Kommentar

      Lädt...
      X