EÜR (Abschnitt C und D) Betriebseinnahmen Freiberufler - Wo eintragen?

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Aart
    Neuer Benutzer
    • 28.07.2011
    • 37

    #1

    EÜR (Abschnitt C und D) Betriebseinnahmen Freiberufler - Wo eintragen?

    Hallo,

    in der Anlage UR habe ich in Zeile 44 (§4 Nr. 21 a) bb) den Betrag aus meiner Trainertätigkeit eingetragen.

    Wo muss ich bei der EÜR meine Betriebseinnahmen eintragen?

    Hier wird empfohlen, die Zeile13 zu verwenden... https://www.elster.de/anwenderforum/...r-Freiberufler

    Zeile 13 bezieht sich aber nur auf Land- und Forstwirte?

    Vielen Dank für eure Hilfe!
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45960

    #2
    AW: EÜR (Abschnitt C und D) Betriebseinnahmen Freiberufler - Wo eintragen?

    Das können die Zeilen 11, 14 oder 15 der EÜR 2015 sein. Wenn die Einnahmen aus einer umsatzsteuerbefreiten Tätigkeit stammen, gehören sie in die Zeile 15.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • Aart
      Neuer Benutzer
      • 28.07.2011
      • 37

      #3
      AW: EÜR (Abschnitt C und D) Betriebseinnahmen Freiberufler - Wo eintragen?

      Hallo Charlie,

      Vielen Dank!!!

      Kommentar

      Lädt...