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Wie gebe ich den Bruttoarbeitslohn an, wenn ich nach Stunden bezahlt werde?
Wenn es sich bei dem früheren Studium um ein Erststudium gehandelt hat, bringt das aber nach der Gesetzeslage nichts.
Ich habe im Vorfeld eine Ausbildung gemacht. Soweit ich weiß ist die Lage in diesem etwas anders. Ich werde es einfach ausprobieren. Will versuchen wenigstens die Studiengebühren aus den Jahren 2012 und 2013 als Verlustvortrag anzugeben. Weiß zufällig jemand, was das Finanzamt da als Beweis haben will? Immatrikulationsbescheinigungen habe ich aus dieser Zeit nicht mehr. Geschweige denn irgendwelche Bestätigungen. Ich könnte höchstens die Exmatrikulationsbescheinigung abgeben.
AW: Wie gebe ich den Bruttoarbeitslohn an, wenn ich nach Stunden bezahlt werde?
Hi
Ach so, also ist die Angabe auf das Jahr bezogen.
Ich will rückwirkend für die letzten zwei Jahre meine Erklärung abgeben. Oder jedenfalls erstmal diesen Zeitraum bearbeiten. Ich hab jetzt wieder angefangen zu studieren und hatte gestern ein Seminar über das Thema Steuererklärung. Hab bisher noch keine Abgegeben, also fuchse ich mich Schritt für Schritt da rein.
Ich hab schon mal studiert, vor diesen zwei Jahren Arbeit. Soweit ich weiß kann man noch bis zu 7 Jahre rückwirkend erklären. Aus diesem Zeitraum wird es aber schwierig irgendwelche Zahlungsbelege zusammenzutragen. Deswegen konzentriere ich mich zunächst auf die letzten zwei, gut nachvollziehbaren Arbeitsjahre.
Wie gebe ich den Bruttoarbeitslohn an, wenn ich nach Stunden bezahlt werde?
Der Titel sagt schon alles. Ich wurde die letzten 2 Jahre nach Stunden bezahlt und daher hatte ich immer ganz unterschiedliche Gehälter. Besonders weil das Geschäft von saisonalen Schwankungen abhing.
Kann mir da jemand helfen?
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