Hallo,
bei mir:
2012 Einkommensteuererklärung nicht gemacht (Masterstudent)
2013 Einkommensteuererklärung gemacht, Erklärung zur feststellung des verbleibenden verlustvortrags nicht gemacht (Masterstudent)
2014 Einkommensteuererklärung gemacht, Erklärung zur feststellung des verbleibenden verlustvortrags nicht gemacht (Masterstudent)
2015 werde ich jetzt machen. (Beschäftigter)
Fragen:
1. Ich hab Erklärung zur feststellung des verbleibenden verlustvortrags für 2013 und 2015 nicht gemacht, ob das bedeutet, dass der Verlustvortrag für diese zwei Jahre nicht beantragt wird?
2. In 2012 als Student habe ich kein Einkommen, kann ich eine Erklärung zur feststellung des verbleibenden verlustvortrags für 2012 jetzt machen?
3. Wenn 2 ist klar, werde ich einen Bescheid über die gesonderte feststellung des verbleibenden verlustvortrag am 31.12.2016 bekommen? Der Bescheid ist nur für 2012 oder bis zum 2015?
4. Wenn ich einen Bescheid nur erst am 31.12.2016 erhalte, ob das bedeutet, dass der Verlustvortrag nicht vom Finanzamt bei der Veranlagung für 2015 berücksichtigt wird, aber nur erst bei der Veranlagung für 2016?
5. Wenn der Verlustvortrag für 2015 nicht berücksichtigt werden kann, soll ich eine Erklärung zur feststellung des verbleibenden verlustvortrags für 2015 machen?
6. Kann ich für 2015 Einkommensteuererklärung und Erklärung zur feststellung des verbleibenden verlustvortrags gleichzeitig in einem Formular ausfüllen und abgeben? (zweilmal ankreuzen für das Feld "Einkommensteuererklärung" und "Erklärung zur feststellung des verbleibenden verlustvortrags")
Vielen Dank!
Wang
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2013 Einkommensteuererklärung gemacht, Erklärung zur feststellung des verbleibenden verlustvortrags nicht gemacht (Masterstudent)
2014 Einkommensteuererklärung gemacht, Erklärung zur feststellung des verbleibenden verlustvortrags nicht gemacht (Masterstudent)
2015 werde ich jetzt machen. (Beschäftigter)
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1. Ich hab Erklärung zur feststellung des verbleibenden verlustvortrags für 2013 und 2015 nicht gemacht, ob das bedeutet, dass der Verlustvortrag für diese zwei Jahre nicht beantragt wird?
2. In 2012 als Student habe ich kein Einkommen, kann ich eine Erklärung zur feststellung des verbleibenden verlustvortrags für 2012 jetzt machen?
3. Wenn 2 ist klar, werde ich einen Bescheid über die gesonderte feststellung des verbleibenden verlustvortrag am 31.12.2016 bekommen? Der Bescheid ist nur für 2012 oder bis zum 2015?
4. Wenn ich einen Bescheid nur erst am 31.12.2016 erhalte, ob das bedeutet, dass der Verlustvortrag nicht vom Finanzamt bei der Veranlagung für 2015 berücksichtigt wird, aber nur erst bei der Veranlagung für 2016?
5. Wenn der Verlustvortrag für 2015 nicht berücksichtigt werden kann, soll ich eine Erklärung zur feststellung des verbleibenden verlustvortrags für 2015 machen?
6. Kann ich für 2015 Einkommensteuererklärung und Erklärung zur feststellung des verbleibenden verlustvortrags gleichzeitig in einem Formular ausfüllen und abgeben? (zweilmal ankreuzen für das Feld "Einkommensteuererklärung" und "Erklärung zur feststellung des verbleibenden verlustvortrags")
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Wang
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