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Verlustvortrag bei Studium mit Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen

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    Verlustvortrag bei Studium mit Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen

    Hallo Zusammen,

    ich war im Jahr 2015 noch ein Duale-Student. Ich habe ein Einkommen von 9000 Euro gehabt. Wenn ich alle Ausgaben von dem Studium (2015) zusammen rechne komme ich auf 5000 Euro. Ich habe aber im 2015 die außergewöhnliche Belastungen von 5500(Zahnersatz) gehabt. Kann ich dann zuerst 5500 von 9000 abziehen und dann noch 5000 von dem Studium? So komme ich auf Verlust von 1500 im Jahr 2015. Oder darf man keine außergewöhnliche Belastungen berücksichtigen und nur Studium-Ausgaben?
    Zuletzt geändert von solfit33; 27.02.2016, 08:42.
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