Müssen Einkünfte von einem 450 Euro-Job bei der Lohnsteuer angegeben werden?
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Keine Ankündigung bisher.
Bezahlte Lohnsteuer und Soli von der Agentur für Arbeit
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AW: Bezahlte Lohnsteuer und Soli von der Agentur für Arbeit
Sicher bezahlt jeder der Arbeitslosengeld I bekommt, Lohnsteuer, Soli u. Sozialversicherungsbeiträge.
(Siehe Bewilligungsbescheide der B. f. A.)
Wenn das Einkommen unter einer gewissen Grenze liegt, müsste man ja LST. u. Soli wieder zurückbekommen?
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AW: Bezahlte Lohnsteuer und Soli von der Agentur für Arbeit
Sicher bezahlt jeder der Arbeitslosengeld I bekommt, Lohnsteuer, Soli u. Sozialversicherungsbeiträge.
Und die Sozialversicherungsbeiträge zahlt die Bundesagentur und nicht du!
Bescheinigt wird dir auch nur der Nettobezug, der dem Progressionsvorbehalt unterliegt.
Lies mal auf dem Rechner der BfA ganz unten:
http://www.pub.arbeitsagentur.de/selbst.php?jahr=2015
Wichtige Hinweise:
Bei den dargestellten Abzügen handelt es sich um Beträge, die ausschließlich zur Berechnung des pauschalierten Nettoentgeltes dienen. Sie werden nicht tatsächlich abgeführt.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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AW: Bezahlte Lohnsteuer und Soli von der Agentur für Arbeit
Zitat von FIGUL Beitrag anzeigenHallo,
Aha, ist mir neu. Wieder etwas dazu gelernt
Gruß FIGUL
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AW: Bezahlte Lohnsteuer und Soli von der Agentur für Arbeit
Auch Hallo - man lernt im Leben nie aus - aber ob man das Geld über die Steuer wieder zurückbekommt wissen Sie jetzt auch nicht?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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AW: Bezahlte Lohnsteuer und Soli von der Agentur für Arbeit
Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenAber sicher nicht! Lohnsteuer und Soli gehen zwar in die Anspruchsberechnung ein, es wird aber nichts abgeführt.
Und die Sozialversicherungsbeiträge zahlt die Bundesagentur und nicht du!
Bescheinigt wird dir auch nur der Nettobezug, der dem Progressionsvorbehalt unterliegt.
Lies mal auf dem Rechner der BfA ganz unten:
http://www.pub.arbeitsagentur.de/selbst.php?jahr=2015
Wichtige Hinweise:
Bei den dargestellten Abzügen handelt es sich um Beträge, die ausschließlich zur Berechnung des pauschalierten Nettoentgeltes dienen. Sie werden nicht tatsächlich abgeführt.
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