Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Steuererklärung und Einfamilienhaus

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Steuererklärung und Einfamilienhaus

    Hallo zusammen,

    im Jahr 2015 haben wir ein Einfamilienhaus für Eigennutzung gekauft. Dafür haben wir ein Darlehen aufgenommen.
    Jetzt ist meine Frage, muss ich was beachten?
    Werden irgendwelche zusätzliche Formulare noch benötigt?

    Bis jetzt habe ich folgende Formulare ausgefüllt:

    - Hauptvordruck
    - Anlage N Ehemann und Ehefrau
    - Anlage Vorsorgeaufwand

    Wo kann ich der Bodenrichtwert Zahl einsetzten?

    Mir wurde folgendes gesagt:
    "Mit dieser Zahl (qm Preis) wird das Grundstück aus dem Kaufpreis gerechnet, damit Ihr den Anschaffungswert nur für das Gebäude nachweisen könnt!
    Das Gebäude wird dann jährlich mit einem bestimmten Betrag abgeschrieben, das heißt Eure Bemessungsgrundlage wird verringert, und Ihr bekommt mehr Steuererstattung!"

    Ist das so? Hat jemand schon so eine Erfahrung gemacht?.

    Für weitere Hilfe bin sehr Dankbar.

    LG
    Lena

    #2
    AW: Steuererklärung und Einfamilienhaus

    Da Du im Unterforum für Arbeitgeber bist, die Probleme mit der Erstellung der Lohnsteuerbescheinigung ihrer Arbeitnehmer haben, kann ich Dir sagen:

    In den Lohnsteuerbescheinigungen musst Du nichts zu Deinem Thema eintragen, Anlagen benötigst Du dazu nicht, vollkommen am Thema vorbei

    Und solltest Du die Einkommensteuererklärung meinen, kannst Du das Eigenheim auch komplett vergessen. Die von Dir erwähnte Ermittlung betrifft nur vermietete Objekte. Als Eigenheimer hast Du insoweit keine Einkünfte, die für die Anlage V relevant wäre.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Steuererklärung und Einfamilienhaus

      Für die Eigennutzung gibt es keine Förderung oder Abschreibung mehr, da brauchst du auch keine Anlage.

      Kommentar


        #4
        AW: Steuererklärung und Einfamilienhaus

        Hallo,

        der Thread in diesem Unterforum - ein absolutes Highlight

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

        Kommentar


          #5
          AW: Steuererklärung und Einfamilienhaus

          im Jahr 2015 haben wir ein Einfamilienhaus für Eigennutzung gekauft.
          Wenn es eine gebrauchte Immobilie war, könnte das Thema Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt interessant sein, den Rest kannst du vergessen!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            AW: Steuererklärung und Einfamilienhaus

            sorry, ich habe in falschem Forum Thema geschrieben
            Ich bin kein Arbeitgeber

            Ja, das war gebrauchte Immobilien.

            Über Handwerkerleistungen habe ich schon Mal gehört.
            Wir haben die Aussenrollos einbauen lassen. Diese Leistung kann ich dann eingeben? Also keine Materialkosten.

            Kommentar


              #7
              AW: Steuererklärung und Einfamilienhaus

              Hallo Lenachen,

              ja das würde so gehen -> das bringst du im Hauptvordruck auf der Seite 3 unter.

              Tschüß

              P.S. ....ich verschiebe mal in ein passenderes Forum.

              Kommentar

              Lädt...
              X