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Nachweise weniger als angebeben

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    Nachweise weniger als angebeben

    Hallo!

    Ein altes Problem..

    Ich habe meine Fahrkosten (Övm) berechnet und diese bei der Steuer angeben. Jetzt möchte das Finanzamt die Belege sehen. Leider habe ich zwar Belege dafür aber bei weitem nicht um auf den Betrag zu kommen. Die Rechnung an sich stimmt.

    Bekomme ich nun weniger oder die Pauschale?

    LG
    Pifpaf

    #2
    AW: Nachweise weniger als angebeben

    Zitat von pifpaf Beitrag anzeigen
    Hallo!

    Ein altes Problem..

    Ich habe meine Fahrkosten (Övm) berechnet und diese bei der Steuer angeben. Jetzt möchte das Finanzamt die Belege sehen. Leider habe ich zwar Belege dafür aber bei weitem nicht um auf den Betrag zu kommen. Die Rechnung an sich stimmt.

    Bekomme ich nun weniger oder die Pauschale?

    LG
    Pifpaf
    Da frage mal besser Dein Finanzamt!
    Maximal bekommst Du die Pendlerpauschale.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Nachweise weniger als angebeben

      Zitat von stiller Beitrag anzeigen
      Maximal bekommst Du die Pendlerpauschale.
      Du meinst wohl "minimal"
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        AW: Nachweise weniger als angebeben

        Nach meiner Erfahrung sind die tatsächlichen Aufwendungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln niedriger als die Entfernungspauschale.
        Mein Erfahrungshorizont als Landei beschränkt sich hierbei natürlich auf Fernpendler. Im Kurzstreckenbereich in der Großstadt kann dies natürlich anders aussehen. Wobei jemand der regelmäßig/täglich pendelt doch in den meisten Fällen eine Monats-/Jahreskarte hat, so dass der Nachweis nicht allzu schwer fallen sollte.

        Wundert mich allerdings, dass das FA Nachweise für Fahrten mit den Öffentlichen anfordert. Dies ist eigentlich nur üblich wenn Zweifel daran bestehen, dass tatsächlich tageweise gependelt wurde (z.B. Entfernung über 150 Km).
        Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 07.03.2016, 11:21.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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          #5
          AW: Nachweise weniger als angebeben

          Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
          Nach meiner Erfahrung sind die tatsächlichen Aufwendungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln niedriger als die Entfernungspauschale. Daher ist die Aussage maximal schon zutreffend.
          Das ist aussagenlogisch falsch.

          Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
          Wundert mich allerdings, dass das FA Nachweise für Fahrten mit den Öffentlichen anfordert. Dies ist eigentlich nur üblich wenn Zweifel daran bestehen, dass tatsächlich tageweise gependelt wurde (z.B. Entfernung über 150 Km).
          Da tageweises Pendeln aufgrund der jahresbezogenen Prüfung Pendlerpauschale vs. reale Kosten Fahrkarten nur dann relevant ist, wenn ÖPNV gegen die Pendlerpauschale gewinnt, lässt sich die Anfrage des FA nur dadurch erklären, dass im Beispielfall a) ÖPNV höher als Pendlerpauchale (jahresbezogen) ist oder b) die Anfrage sich tatsächlich auf Auswärtstätigkeiten bezieht.

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            #6
            AW: Nachweise weniger als angebeben

            Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
            Nach meiner Erfahrung sind die tatsächlichen Aufwendungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln niedriger als die Entfernungspauschale. Daher ist die Aussage maximal schon zutreffend.

            Wundert mich allerdings, dass das FA Nachweise für Fahrten mit den Öffentlichen anfordert. Dies ist eigentlich nur üblich wenn Zweifel daran bestehen, dass tatsächlich tageweise gependelt wurde (z.B. Entfernung über 150 Km).
            In Einzelfällen sind die Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel eben doch höher als die Entfernungspauschale.
            So z.b. u.U. in München.
            Mfg

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