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    Ich habe Ende Januar erstmalig selbst ( bisher über LHV ) eine Steuererklärung mittels EOP abgegeben . Folgende Fragen hätte ich gern beantwortet :
    1. Die Anlagen , z.B. Rentenbescheide , Versicherungsbelege...wurden von mir persönlich im Briefkasten des FA zugestellt . Ist es normal , dafür keine Bestätigung zu erhalten ?
    2. Mit welcher Bearbeitungszeit muss man rechnen ?
    3. warum sind Rentenbescheide als Anlage notwendig ? Sie sind doch sicher für das FA direkt abrufbar .

    #2
    AW: Allgemeines

    Hallo,

    1. Die Anlagen , z.B. Rentenbescheide , Versicherungsbelege...wurden von mir persönlich im Briefkasten des FA zugestellt . Ist es normal , dafür keine Bestätigung zu erhalten ?
    zu 1.) ja, normal

    2. Mit welcher Bearbeitungszeit muss man rechnen ?
    zu 2.) bis zu 4 Monaten ???

    3. warum sind Rentenbescheide als Anlage notwendig ? Sie sind doch sicher für das FA direkt abrufbar.
    zu 3.) hier sind einzureichende Belege aufgelistet:
    https://www.elster.de/download/Merkb...nde_Belege.pdf
    Gruß, Basteltyp

    ***Rückmeldung kann auch anderen Benutzern helfen***
    ***Datensicherung schont Nerven und sichert die Freizeit***

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      #3
      AW: Allgemeines

      In manchen Bundesländern wurde noch gar nicht mit der Bearbeitung des Steuerjahres 2015 begonnen.

      Auch dort, wo bereits im Februar mit der Bearbeitung des Jahres 2015 begonnen werden konnte, sind die ersten Bescheide nicht vor Anfang März ergangen.
      Die Datenübermittler haben nun mal bis zum 28. Februar bzw. bis zum 1. März Zeit, die Daten elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln und diese Zeit wird auch ausgenutzt.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Allgemeines

        Vielen Dank für die freundlichen und klaren Antworten. Freundliche Grüße von der 75-jährigen Oma eisbeck

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          #5
          AW: Allgemeines

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          In manchen Bundesländern wurde noch gar nicht mit der Bearbeitung des Steuerjahres 2015 begonnen.

          Auch dort, wo bereits im Februar mit der Bearbeitung des Jahres 2015 begonnen werden konnte, sind die ersten Bescheide nicht vor Anfang März ergangen.
          Die Datenübermittler haben nun mal bis zum 28. Februar bzw. bis zum 1. März Zeit, die Daten elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln und diese Zeit wird auch ausgenutzt.
          In Bayern sind die ersten Bescheide bereits Ende Februar rausgegangen.

          Da viele Datenübermittler die Daten bereits im Januar übertragen, besteht da auch kein Problem.
          Mfg

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            #6
            AW: Allgemeines

            Da viele Datenübermittler die Daten bereits im Januar übertragen, besteht da auch kein Problem.
            Ich habe heuer dazu leider ziemlich schlechte Erfahrungen gemacht, speziell was die Rentenversicherung und die Riesterzahlstellen angeht.
            Anfang Februar waren bei mir nur die Lohnsteuerbescheinigung und die Beiträge zur PKV übermittelt.

            Die Rentenversicherung hat dann am 18.02.2016 übermittelt (schriftlich hatte ich die Bescheinigung bereits am 10. Januar in Händen)
            Meine Leistungsmitteilung für die Riesterrente habe ich zwar vor knapp 2 Wochen erhalten, abrufbar ist der Beleg aber bis heute nicht.

            Für meinen Schwiegervater hat die gesetzliche Rentenversicherung Mitte Januar zwar die schriftlichen Bescheinigungen verschickt, abrufbar waren die Belege aber erst am 03.03.2016 (Ich habe es ab Anfang März täglich probiert.)
            Der Beleg der landwirtschaftlichen Alterskasse für seine dortige Altersrente ist bis heute nicht verfügbar, da wurde im Vertrauen auf den Belegabruf dummerweise auch keine schriftliche Mitteilung beantragt.

            Mein Sachbearbeiter hat mir am Telefon erklärt, dass er Erklärungen, bei denen nicht alle zu übermittelnden Daten vorliegen, nicht bearbeitet.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Allgemeines

              Hallo,

              @Charlie24,

              das kann für dich h nicht so schlimm sein.
              Du verteidigst doch den Belegabruf als nonplusultra. Mein persönlicher Eindruck.

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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