Hallo liebe Forenbewohner,
ich möchte rückwirkend einen Verlustvortrag für mein Studium geltend machen, das bis ins 2015 ging. 2015 habe ich ab Sommer gearbeitet (im Studium nur Minijobs). Was mich verwirrt ist der Zusammenhang zwischen Verlustvortrag und der Werbungskostenpauschale (Steuerklasse I):
1) Verstehe ich das richtig, dass die Werbungskostenpauschale für die Jahre, wo man nur Minijobs gemacht hat, nicht gilt und man nur genauso viel aufgeschrieben bekommt, wie man nachweist? (Und verstehe ich das richtig, dass Minijobs und Bafög nicht als positives Einkommen ins Verlustvortrag reingehen und mein Einkommen für die Jahre somit 0 ist? Oder sehe ich das falsch?)
2) Was ist, wenn ich für 2015 die Werbungskostenpauschale nicht knacken kann? Muss ich dann eine Steuererklärung abgeben? Wird die Pauschale zum bisherigen Verlustvortrag addiert?
Bin für jede Hilfe dankbar =)
Mfg,
Mav
ich möchte rückwirkend einen Verlustvortrag für mein Studium geltend machen, das bis ins 2015 ging. 2015 habe ich ab Sommer gearbeitet (im Studium nur Minijobs). Was mich verwirrt ist der Zusammenhang zwischen Verlustvortrag und der Werbungskostenpauschale (Steuerklasse I):
1) Verstehe ich das richtig, dass die Werbungskostenpauschale für die Jahre, wo man nur Minijobs gemacht hat, nicht gilt und man nur genauso viel aufgeschrieben bekommt, wie man nachweist? (Und verstehe ich das richtig, dass Minijobs und Bafög nicht als positives Einkommen ins Verlustvortrag reingehen und mein Einkommen für die Jahre somit 0 ist? Oder sehe ich das falsch?)
2) Was ist, wenn ich für 2015 die Werbungskostenpauschale nicht knacken kann? Muss ich dann eine Steuererklärung abgeben? Wird die Pauschale zum bisherigen Verlustvortrag addiert?
Bin für jede Hilfe dankbar =)
Mfg,
Mav
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