Hallo liebe Forenbewohner,
was ist denn die vom Finanzamt vorgezogene Art die Werbungskosten in Anlage N aufzulisten? Soll man nur "Fachliteratur", "Studiengebühren" usw in Summe eintragen oder jedem einzelnen Buch einen Eintrag spendieren? Was wenn ich mir die Aufwendungen anteilig geltend machen will (z.B. PC 50% beruflich?) - muss ich dann rechts den Gesamtpreis eintragen oder nur die Hälfte? Muss eine separate Tabelle erstellt werden?
Grüße,
Mav
was ist denn die vom Finanzamt vorgezogene Art die Werbungskosten in Anlage N aufzulisten? Soll man nur "Fachliteratur", "Studiengebühren" usw in Summe eintragen oder jedem einzelnen Buch einen Eintrag spendieren? Was wenn ich mir die Aufwendungen anteilig geltend machen will (z.B. PC 50% beruflich?) - muss ich dann rechts den Gesamtpreis eintragen oder nur die Hälfte? Muss eine separate Tabelle erstellt werden?
Grüße,
Mav
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