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Arbeitnehmerveranlagung Österreichischer Student in Deutschland

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    Arbeitnehmerveranlagung Österreichischer Student in Deutschland

    Hallo Leute,

    Seit geraumer Zeit versuche Ich meinen Steuerausgleich in Deutschland zu machen und komme nicht weiter. Ich habe im Herbst für 2 Wochen in Deutschland gearbeitet und den Papieren nach (wurden mir vom Arbeitgeber zugesendet) habe Ich ein anrecht auf einen Betrag von 300€.
    Könnte mir jmd weiterhelfen ob und wie Ich dasGeld, welches mir anscheinend zusteht, bekomme??
    Danke schon mal
    Lg Thomas

    #2
    AW: Arbeitnehmerveranlagung Österreichischer Student in Deutschland

    Bitte beachten, dass sich das Unterforum zur elektronischen Lohnsteuerbescheinigung sich auf der Ausstellen derselben durch AG bezieht und daher an AG richtet. Ich habe den Beitrag daher verschoben.

    Zitat von Thomas Gaberg Beitrag anzeigen
    Seit geraumer Zeit versuche Ich meinen Steuerausgleich in Deutschland zu machen und komme nicht weiter. Ich habe im Herbst für 2 Wochen in Deutschland gearbeitet und den Papieren nach (wurden mir vom Arbeitgeber zugesendet) habe Ich ein anrecht auf einen Betrag von 300€.
    Du möchtest eine Einkommensteuererklärung machen. Das, was du schreibst, deutet darauf hin, dass du in D weder einen Wohnsitz noch deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast, sondern einfach nur 2 Wochen zum Arbeiten hier warst. In dem Fall bist du beschränkt steuerpflichtig, du müsstest also eine Steuererklärung für beschränkt steuerpflichtige Personen einreichen.

    Was dein AG dir zugesendet haben soll, ist dubios. Normalerweise versendet der den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung, da stehen dein Arbeitslohn, abgeführte Lohnsteuer usw. drin. Dass ein AG Papiere verschickt, wo drin steht, Sie haben Anrecht auf einen Betrag von 300€, ist hingegen sehr ungewöhnlich. Schreibt er, warum du darauf Anrecht hast?

    Die Krux bei der beschränkten Steuerpflicht ist nämlich, dass sie zwar den Vorteil hat, dass der deutsche Staat nur deine deutschen Einkünfte versteuert und die Millionen in der Karibik unangetastet lässt, dafür gibt es aber keinen Grundfreibetrag, d.h. die Einkommensteuer fließt ab dem ersten Euro Einkommen.

    Falls kein wesentliches Einkommen außerhalb von D erzielt wird, besteht jedoch ggfs. die Möglichkeit, die unbeschränkte Steuerpflicht zu beantragen. Das hat aber mit dem Thema Elster nichts zu tun.

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