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    Anlage VOR

    Hallo
    Ich habe Probleme mit der Anlage VOR
    Wenn ich die Plausibilitätsprüfung durchführe
    bekomme ich folgende Fehlermeldung:
    Fehler in Steuererklärung(ERiC)
    Für den Sonderausgabenabzug der Ehefrau für geleistete
    Altersvorsorgebeiträge auf Anlage VOR muß mindestens eine
    Bescheinigung über geleistete Altersvorsorgebeiträge
    (Bescheinigung nach§10a Abs.5 EStG)Beigefügt werden.
    wie kann ich denn diese Bescheinigung beifügen

    #2
    AW: Anlage VOR

    anbieterdaten aus der bescheinigung (die man vom anbieter erhalten hat, deswegen heisst da ding so ;-)) oberhalb von zeile 40 im bereich fuer die ehefrau eintippen.
    in Zeile 40 sollte dann im grauen Kaestchen automatisch fuer die Ehefrau eine 1 erscheinen.

    ggf. schauen, ob die aktuellste Version 11.2.0 verwendet wird!

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      #3
      AW: Anlage VOR

      Hallo,
      das Programm hat meines Erachtens eine Macke. Ich habe mich heute bestimmt 1 bis 2 Stunden mit dem VOR gequält - Alles ohne Erfolg. Ich bin der festen Überzeugung, dass ich alle Eingaben richtig vorgenommen habe. Wir haben einen Riester-Vertrag, bei Ehemann habe ich JA angeklickt, bei Ehefrau habe ich NEIN angeklickt, ich bin unmittelbar begünstigt, also da auch ein Häkchen gesetzt. Und es klappt einfach nicht.
      Viele Grüße
      UW

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        #4
        AW: Anlage VOR

        Zitat von uw2009 Beitrag anzeigen
        ... ich bin unmittelbar begünstigt, also da auch ein Häkchen gesetzt...
        WO ist denn DA ?

        Zeile 39 wäre in diesem Fall nämlich falsch...

        gibt es einen riester-vertrag oder zwei? wenn nur sie einen vertrag haben und die ehefrau nicht, ist auch das NEIN in zeile 37 falsch...

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          #5
          AW: Anlage VOR

          Hallo,
          es klappt nicht. In Zeile 37 habe ich bei Ehemann JA und bei Ehefrau Nein angeklickt (Haken gesetzt). In Zeile 39 habe ich alle Varianten (mit und ohne Häkchen) versucht.
          Es ist ein einziger Vertrag (Ehemann).
          Gruß
          UW
          Zuletzt geändert von uw2009; 29.03.2010, 21:39.

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            #6
            AW: Anlage VOR

            LESEN! und zwar das was auf dem formular steht und was ich geschrieben habe.

            wenn es nur einen vertrag für den mann gibt, beantragt auch nur der mann ggf. sonderausgaben abzug.
            wenn die frau keinen vertrag hat, hat sie mit riester nichts zu tun, also weder ja noch nein.

            also zeile 37 bei ehemann ja, bei der frau nichts ankreuzen.
            in zeile 38/39 ebenfalls nichts ankreuzen, da es keinen ehegatten gibt der nein angekreuzt hat und trotzdem irgendwie beguenstigt wäre... steht ja auch dran fuer welchen fall man da überhaupt kreuzchen macht.

            die aussage zur beguenstigung des mannes findet sich weiter unten, genau genommen ab zeile 41, DA muss dann das kreuzchen beim ehemann rein, wenn er unmittelbar beguenstigt ist. und natuerlich die entsprechenden angaben in 42ff.

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              #7
              AW: Anlage VOR

              Hallo,
              ja, ich habe das Kreuz in Zeile 41 gesetzt und einfach in Zeile 42 eine Null. Die Fehlermeldung ist weg, aber eine Steuerberechnung erfolgt nicht (schade eigentlich). Ist das normal? Ich denke, es soll mal einfacher werden ...
              Gruß
              UW

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                #8
                AW: Anlage VOR

                erfolgt gar keine steuerberechnung oder taucht nur nix bezueglich sonderausgabenabzug auf (dann ist die zulage guenstiger)?

                wird die neueste version 11.2.0 verwendet? wenn nein ->updaten, wenn ja, welche hinweise zeigt die steuerberechnung an AHW, EHW etc. ?

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                  #9
                  AW: Anlage VOR

                  Hallo,
                  update ist aktuell. Es werden einerseits die 16 Seiten der aufbereiteten Eingaben erstellt, aber eine Steuerberechnung fehlt gänzlich.

                  Das ist noch die einzige meldung, die kommt:

                  DHW Dokumentations-Hinweise
                  Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!
                  Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte
                  eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt.
                  Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden
                  übermittelt werden.

                  (aber Abbruch-Hinweise gibt es nicht!!!)

                  Gruß
                  UW

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                    #10
                    AW: Anlage VOR

                    das problem gab es imho bisher nur mit versionen vor 11.2.0 und dann im zusammenhang mit freiwillig gesetzlich krankenversicherten arbeitnehmern, die in zeile 24 der lohnsteuerbescheinigung betraege ausgewiesen hatten.

                    also falls nicht schon getan, bitte wirklich die versionsnummer ueberprüfen und nicht nur schauen, ob die update-funktion was findet ;-)

                    ansonsten ggf. mal testweise zB die anlage vorsorgeaufwand entfernen und dann eine steuerberechnung versuchen, um den fehler einzugrenzen...

                    werden noch weitere anlagen, zB KAP verwendet? auch hier koennte man versuchen durch testweise entfernen festzustellen, wo der fehler liegen könnte...

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                      #11
                      AW: Anlage VOR

                      Hallo,
                      es ist kaum zu glauben. Ich bin nur mal so die Blätter durchgegangen, um zu schauen, ob da noch eine Leiche schlummert. Dann habe ich den Taschenrechner 2 ... 3 Mal benutzt und auf einmal gab es eine Steuerberechnung. Das muss man alles nicht verstehen ... Ich habe jetzt die Unterlage ausgedruckt und habe jetzt nach einem ganzen Tag "Steuerstress" auch Feierabend. Vielen Dank für die Hilfe.
                      Gruß
                      UW

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                        #12
                        AW: Anlage VOR

                        Hallo,
                        bei Fehleintragungen ist das völlig normal.
                        Will denn so gar keine Eintragung von Zeile 42 bis Zeile 50 auf Sie zutreffen???
                        Haben Sie im Vorjahr wirklich keine beitragspflichtigen Einnahmen erzielt, so sind für die Mindesteigenbeitragsberechnung zumindest die beitragspflichtigen Einnahmen zugrunde zu legen, die bei einer geringfügigen Beschäftigung die Mindestbeitragsbemessungsgrenze in der Sozialversicherung bilden, also mindestens 1860EUR. Nicht Null.
                        Mit freundlichen Grüssen
                        gez. D. Cremer

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