Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage:
Mein Sohn 21 Jahre befindet sich im Studium und hat seit 10/2015 eine eigene Wohnung.
Im Zeitraum 01/2015 - 09/2015 wurde kein Kindergeld gezahlt, da er ein Jahr gearbeitet hat.
Für den Zeitraum ab 10/2015 erhalte ich für meinen Sohn Kindergeld, das ihm direkt von der Familienkasse auf sein Konto überwiesen wird.
Wenn ich jetzt bei Elster Online bin, in der Anlage Kind steht da ja unter 6, Anspruch auf Kindergeld oder vergleichbare Leistungen für 2015 (Euro)
muss ich dann, auch wenn ich das Geld nicht erhalte den Betrag eintragen oder kann ich das Feld einfach leer lassen?
Danke vorab für die Hilfe.
Gruß
Rainer
ich habe folgende Frage:
Mein Sohn 21 Jahre befindet sich im Studium und hat seit 10/2015 eine eigene Wohnung.
Im Zeitraum 01/2015 - 09/2015 wurde kein Kindergeld gezahlt, da er ein Jahr gearbeitet hat.
Für den Zeitraum ab 10/2015 erhalte ich für meinen Sohn Kindergeld, das ihm direkt von der Familienkasse auf sein Konto überwiesen wird.
Wenn ich jetzt bei Elster Online bin, in der Anlage Kind steht da ja unter 6, Anspruch auf Kindergeld oder vergleichbare Leistungen für 2015 (Euro)
muss ich dann, auch wenn ich das Geld nicht erhalte den Betrag eintragen oder kann ich das Feld einfach leer lassen?
Danke vorab für die Hilfe.
Gruß
Rainer
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