Eltern Unterhalt

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  • Tyson3855
    Neuer Benutzer
    • 03.03.2015
    • 9

    #1

    Eltern Unterhalt

    Schönen guten Abend zusammen,

    kleine Frage.

    Als außergewöhnliche Belastung können gemäß § 33a Abs. 1 EStG Leistungen zur Unterstützung bedürftiger Personen abgesetzt werden.

    Ich habe folgendes gelesen.

    "Nachgewiesene Aufwendungen können bis maximal 8.472 € je unterstützte Person geltend gemacht werden."

    je Unterstütze Person? Heißt das dann das es maximal 16944 € für beide Elternteile wären oder versteh ich das falsch?

    Ich bedanke mich im voraus für ihre hilfreichen Antworten. Wünsche Ihnen allen eine erholsame und angenehme Woche.
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15389

    #2
    AW: Eltern Unterhalt

    Zitat von Tyson3855 Beitrag anzeigen
    "Nachgewiesene Aufwendungen können bis maximal 8.472 € je unterstützte Person geltend gemacht werden."
    je Unterstütze Person? Heißt das dann das es maximal 16944 € für beide Elternteile wären
    Ich denke das müsste rechnerisch richtig sein.

    Kommentar

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