Schönen guten Abend zusammen,
kleine Frage.
Als außergewöhnliche Belastung können gemäß § 33a Abs. 1 EStG Leistungen zur Unterstützung bedürftiger Personen abgesetzt werden.
Ich habe folgendes gelesen.
"Nachgewiesene Aufwendungen können bis maximal 8.472 € je unterstützte Person geltend gemacht werden."
je Unterstütze Person? Heißt das dann das es maximal 16944 € für beide Elternteile wären oder versteh ich das falsch?
Ich bedanke mich im voraus für ihre hilfreichen Antworten. Wünsche Ihnen allen eine erholsame und angenehme Woche.
kleine Frage.
Als außergewöhnliche Belastung können gemäß § 33a Abs. 1 EStG Leistungen zur Unterstützung bedürftiger Personen abgesetzt werden.
Ich habe folgendes gelesen.
"Nachgewiesene Aufwendungen können bis maximal 8.472 € je unterstützte Person geltend gemacht werden."
je Unterstütze Person? Heißt das dann das es maximal 16944 € für beide Elternteile wären oder versteh ich das falsch?
Ich bedanke mich im voraus für ihre hilfreichen Antworten. Wünsche Ihnen allen eine erholsame und angenehme Woche.
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