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Firmenwagen Fahrtkostenersatz doppelt zahlen?

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    Firmenwagen Fahrtkostenersatz doppelt zahlen?

    Hallo,

    ich habe ein verzwicktes Thema. Ich hoffe, dass mir einer hier eine klare Antwort geben kann.

    Ich habe heute meine Lohnsteuerbescheid zurück bekommen mit dem ich ein kleines Problem habe.
    Ich besitze einen Firmenwagen den ich Pauschal mit der 1% Regelung für Privatfahrten versteuere. Darüber hinaus werden zusätzlich 87km für á 3 Tage die Woche via 0,002% Regelung versteuert. Beides monatlich vom Gehaltszettel. So weit so gut.

    Jetzt habe ich bei meinem Lohnsteuerbescheid die besagten 87km á 3 Tage die Woche (150 Tage) als Werbungskosten angegeben. Das ergibt eine Entfernungspauschale von 3915€. !!!Von dieser Entfernungspauschale wurden mir 2689€ Fahrtkostenersatz abgezogen.!!!

    Meines erachtens ist dieses Falsch, da ich die “Privatfahrten“ ja schon monatlich versteuert habe. Somit würde ich ja für ein und dieselbe Sache 2x Steuern abgezogen bekommen.

    Habe ich einen Denkfehler oder muss ich einen Widerspruch einlegen?


    Danke für die Hilfe

    #2
    AW: Firmenwagen Fahrtkostenersatz doppelt zahlen?

    Wir befinden uns hier im Unterforum

    Forum: Elektronische Lohnsteuerbescheinigung (ElsterLohn)
    Mit ElsterLohn können Sie als Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigungsdaten elektronisch an die Steuerverwaltung senden. Meinungsaustausch, Fragen und Probleme können Sie hier klären.
    Du bist also Arbeitgeber und erstellst gerade die Lohnsteuerbescheinigung für Deine Arbeitnehmer.

    Nein?

    Zitat von plutoineknaller Beitrag anzeigen
    Ich habe heute meine Lohnsteuerbescheid zurück bekommen
    Zuerst dachte ich Du würdest Deine Lohnsteuerbescheinigung meinen. Wenn man bis zum Schluss liest dann geht es aber scheinbar um den Einkommensteuerbescheid.

    Zitat von plutoineknaller Beitrag anzeigen
    Meines erachtens ist dieses Falsch, da ich die “Privatfahrten“ ja schon monatlich versteuert habe.
    Da musst Du Dir keine Sorgen machen. Ganz am Anfang des Bescheides kannst Du sehen, dass die Lohnsteuer, die Du dafür bezahlt hast, auf Deine Einkommensteuerschuld angerechnet wird.

    Was hat denn die Steuerberechnung durch die Elster-Software ergeben?

    Kommentar


      #3
      AW: Firmenwagen Fahrtkostenersatz doppelt zahlen?

      Ja, du hast einen Denkfehler.

      1) Durch die Nutzung des Firmenwagens für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte entsteht dir kein bzw. ein geringerer Aufwand als bei der Nutzung des eigenen PKWs. Diesen geldwerten Vorteil muss dein AG als Arbeitslohn versteuern.

      2) daneben hat dir dein Arbeitgeber offenbar noch zusätzlichen Fahrtkostenersatz gezahlt oder den geldwerten Vorteil pauschal versteuert (du warst somit nicht mit der Lohnsteuer hierauf belastet). Dies muss dein AG auf der Jahreslohnsteuerbescheinigung ausweisen, da insoweit die Entfernungspauschale zu kürzen ist.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
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        #4
        AW: Firmenwagen Fahrtkostenersatz doppelt zahlen?

        Dies muss dein AG auf der Jahreslohnsteuerbescheinigung ausweisen, da insoweit die Entfernungspauschale zu kürzen ist.
        Dafür, also für eine pauschale Versteuerung durch den AG, enthält der Beitrag des TE allerdings keine Anhaltspunkte!

        Denn er schreibt:

        Ich besitze einen Firmenwagen den ich Pauschal mit der 1% Regelung für Privatfahrten versteuere. Darüber hinaus werden zusätzlich 87km für á 3 Tage die Woche via 0,002% Regelung versteuert. Beides monatlich vom Gehaltszettel.
        Damit hätte er die Steuern getragen und könnte auch die ungekürzte Entfernungspauschale beanspruchen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Firmenwagen Fahrtkostenersatz doppelt zahlen?

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Dafür, also für eine pauschale Versteuerung durch den AG, enthält der Beitrag des TE allerdings keine Anhaltspunkte!

          Denn er schreibt:



          Damit hätte er die Steuern getragen und könnte auch die ungekürzte Entfernungspauschale beanspruchen.
          Er schreibt aber auch nicht, dass in seiner Lohnsteuerbescheinigung in der entsprechenden Zeile eine Null ausgewiesen ist bzw. kein Eintrag.
          Mfg

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            #6
            AW: Firmenwagen Fahrtkostenersatz doppelt zahlen?

            Ohne die Lohnabrechnung des TEs zu kenne, werden wir es nie genau wissen.

            Nach meiner beruflichen Erfahrung kann ich nur sagen, dass fast jeder AG seine eigen Methode hat wie er die Firmenwagenabrechnung macht und in der Lohnabrechnung ausweist. Von daher kann man ohne ein genaues Studium der Lohnabrechnung nur Vermutungen anstellen.
            Ich fand es allein schon bemerkenswert, dass der AG den geldwerten Vorteil nach der Fahrtenbuchmethode ermittelt für die Fahrten Whg -1. Tätigkeitsstätte. Wobei ich dann allerdings nicht verstehe, warum die Privatfahrten pauschal abgerechnet werden.
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
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              #7
              AW: Firmenwagen Fahrtkostenersatz doppelt zahlen?

              Ich fand es allein schon bemerkenswert, dass der AG den geldwerten Vorteil nach der Fahrtenbuchmethode ermittelt für die Fahrten Whg -1. Tätigkeitsstätte. Wobei ich dann allerdings nicht verstehe, warum die Privatfahrten pauschal abgerechnet werden.
              Die hier praktizierte Alternative für die pauschale Besteuerung der Wege Wohnung - 1. Tätigkeitsstätte kann man nicht als Fahrtenbuchmethode bezeichnen. Sie wird immer mit der 1%-Methode kombiniert.
              Sie kommt sinnvollerweise dann zum Ansatz, wenn die Zahl der Tage, an denen gefahren wird, jährlich deutlich unter 180 Tagen liegt.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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