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Wo muss ich Fahrten Zwischen Wohung und der regelmäß. Ausbildungsstätte eintragen ?

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    Wo muss ich Fahrten Zwischen Wohung und der regelmäß. Ausbildungsstätte eintragen ?

    Guten Tag,

    die Ausbildung endete mit der Prüfung am 18.06.2015 ,Arbeite aber im Selben Betrieb ab 19.06.2015 weiter .

    Wo muss man die Fahrten von der Wohnung zur Ausbildungsstätte eintragen?

    muss man die Fahrten zu zwischen Wohnung und " regelmäßiger Ausbildungsstätte" ( also bis zum 18.06.2015) im Mantelbogen Zeile 43 angeben sozusagen als Sonderausgaben,

    und die Fahrten zwischen Wohnung und "regelmäßiger Arbeitsstätte" ( Ab 19.06.2015 ) in der Anlage N Zeile 31/32 bzw. 35/36 getrennt machen ?

    Mir geht es hauptsächlich um die Fahrten die während der Ausbildungszeit zur Ausbildungsstätte.
    Oder ist es egal das man es beides unter Anlage N einträgt ?

    z.B.:
    Zeile 31 von xxxx -18.06.2015
    Zeile 32 von 19.06.2015 - 31.12.2015



    Danke im Voraus


    Postman

    #2
    AW: Wo muss ich Fahrten Zwischen Wohung und der regelmäß. Ausbildungsstätte eintragen

    Du sagst ja nix dazu. Aber oft - vor allem wenn man wie Du die Ausbildung in einem 'Betrieb' macht - wird die Ausbildung im Rahmen eines normalen Arbeitsverhältnisses durchgeführt. In so einem Fall sind die Fahrten natürlich in den Zeilen 31ff einzutragen.

    Kommentar


      #3
      AW: Wo muss ich Fahrten Zwischen Wohung und der regelmäß. Ausbildungsstätte eintragen

      Danke schon mal für die Antwort.

      Also ich habe ein Ausbildungsvertrag von 06.2012-06.2015 und für die Zeit danach ein Arbeitsvertrag.

      Ich habe im Betrieb als Fachkraft im Fahrbetrieb eine Ausbildung gemacht bis zum 18.6.2015( Also 3 Jahre) anschließend als Berufskraftfahrer weiter gearbeitet.

      wollte halt wissen ob ich die Fahrten Zur Ausbildung im Mantelbogen Angeben muss also als Sonderausgaben? Für die Zeit nach dem 18.06.2015 habe ich es in der Anlage N Zeile 31 eingetragen.

      Was brauchst Du noch an Informationen?


      LG
      Zuletzt geändert von Postman; 19.03.2016, 23:00.

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        #4
        AW: Wo muss ich Fahrten Zwischen Wohung und der regelmäß. Ausbildungsstätte eintragen

        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Du sagst ja nix dazu. Aber oft - vor allem wenn man wie Du die Ausbildung in einem 'Betrieb' macht - wird die Ausbildung im Rahmen eines normalen Arbeitsverhältnisses durchgeführt. In so einem Fall sind die Fahrten natürlich in den Zeilen 31ff einzutragen.
        Danke schon mal für die Antwort.

        Also ich habe ein Ausbildungsvertrag von 06.2012-06.2015 und für die Zeit danach ein Arbeitsvertrag.

        Ich habe im Betrieb als Fachkraft im Fahrbetrieb eine Ausbildung gemacht bis zum 18.6.2015( Also 3 Jahre) anschließend als Berufskraftfahrer weiter gearbeitet.

        wollte halt wissen ob ich die Fahrten Zur Ausbildung im Mantelbogen Angeben muss also als Sonderausgaben? Für die Zeit nach dem 18.06.2015 habe ich es in der Anlage N Zeile 31 eingetragen.

        Was brauchst Du noch an Informationen?


        LG

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          #5
          AW: Wo muss ich Fahrten Zwischen Wohung und der regelmäß. Ausbildungsstätte eintragen

          Es kommt beides in die Anlage N.
          So wie es L.E. Fant bereits geschrieben hat.
          Mfg

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            #6
            AW: Wo muss ich Fahrten Zwischen Wohung und der regelmäß. Ausbildungsstätte eintragen

            Mittlerweile hat er noch einen zweiten Thread aufgemacht. :-(

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