Guten Tag,
die Ausbildung endete mit der Prüfung am 18.06.2015 ,Arbeite aber im Selben Betrieb ab 19.06.2015 weiter .
Wo muss man die Fahrten von der Wohnung zur Ausbildungsstätte eintragen?
muss man die Fahrten zu zwischen Wohnung und " regelmäßiger Ausbildungsstätte" ( also bis zum 18.06.2015) im Mantelbogen Zeile 43 angeben sozusagen als Sonderausgaben,
und die Fahrten zwischen Wohnung und "regelmäßiger Arbeitsstätte" ( Ab 19.06.2015 ) in der Anlage N Zeile 31/32 bzw. 35/36 getrennt machen ?
Mir geht es hauptsächlich um die Fahrten die während der Ausbildungszeit zur Ausbildungsstätte.
Oder ist es egal das man es beides unter Anlage N einträgt ?
z.B.:
Zeile 31 von xxxx -18.06.2015
Zeile 32 von 19.06.2015 - 31.12.2015
Danke im Voraus
Postman
die Ausbildung endete mit der Prüfung am 18.06.2015 ,Arbeite aber im Selben Betrieb ab 19.06.2015 weiter .
Wo muss man die Fahrten von der Wohnung zur Ausbildungsstätte eintragen?
muss man die Fahrten zu zwischen Wohnung und " regelmäßiger Ausbildungsstätte" ( also bis zum 18.06.2015) im Mantelbogen Zeile 43 angeben sozusagen als Sonderausgaben,
und die Fahrten zwischen Wohnung und "regelmäßiger Arbeitsstätte" ( Ab 19.06.2015 ) in der Anlage N Zeile 31/32 bzw. 35/36 getrennt machen ?
Mir geht es hauptsächlich um die Fahrten die während der Ausbildungszeit zur Ausbildungsstätte.
Oder ist es egal das man es beides unter Anlage N einträgt ?
z.B.:
Zeile 31 von xxxx -18.06.2015
Zeile 32 von 19.06.2015 - 31.12.2015
Danke im Voraus
Postman
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