Hallo, leider habe ich zu meinem Problem keinen passenden Beitrag gefunden...
Und zwar: Seit Anfang 2015 befinde ich mich im Ausbildungsverhältnis in der JVA als Beamter auf Widerruf. Eine Ausbildungsanstalt ist festgelegt. Nun stellt sich die Frage ist diese auch meine erste Tätigkeitsstätte?
Denn die Ausbildung wird in mehreren Abschnitten absolviert. Begonnen hat es in der Ausbildungsanstalt, danach kam die theoretische Ausbildung, danach eine Zweitanstalt.
Der Wechsel zwischen den Abschnitten findet ca. alle zwei bis drei Monate statt.
Sind die Fahrten zu meiner Theorie bzw. Zweitanstalt Reisekosten oder nicht? Liegt überhaupt eine erste Tätigkeitsstätte vor?
Die gesamte Ausbildung dauert 1,5 Jahre, danach werde ich wieder versetzt ...
Zuvor war ich in einem abhängigen sv-pflichtigen Arbeitsverhältnis beschäftigt...
Vielen Dank im Voraus ☺
Und zwar: Seit Anfang 2015 befinde ich mich im Ausbildungsverhältnis in der JVA als Beamter auf Widerruf. Eine Ausbildungsanstalt ist festgelegt. Nun stellt sich die Frage ist diese auch meine erste Tätigkeitsstätte?
Denn die Ausbildung wird in mehreren Abschnitten absolviert. Begonnen hat es in der Ausbildungsanstalt, danach kam die theoretische Ausbildung, danach eine Zweitanstalt.
Der Wechsel zwischen den Abschnitten findet ca. alle zwei bis drei Monate statt.
Sind die Fahrten zu meiner Theorie bzw. Zweitanstalt Reisekosten oder nicht? Liegt überhaupt eine erste Tätigkeitsstätte vor?
Die gesamte Ausbildung dauert 1,5 Jahre, danach werde ich wieder versetzt ...
Zuvor war ich in einem abhängigen sv-pflichtigen Arbeitsverhältnis beschäftigt...
Vielen Dank im Voraus ☺
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