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Privaten Anteil der KFZ Haftpflicht angeben, wie?

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    Privaten Anteil der KFZ Haftpflicht angeben, wie?

    Hallo,

    da ich täglich 70 km einfach zur Arbeit fahre, kann ich die Entfernungspauschale geltend machen (0.30EUR x Km), das ist mir klar. Mein Auto benutze ich zu 80% zur Fahrt zur Arbeit und 20% privat. Jetzt ist mir auch bewusst das ich im Vorsorgeaufwand die ganzen Haftpflichtversicherungen angeben kann. Hier kann ich auch meine KFZ Haftpflichtversicherung angeben. Wie ich verstanden habe, kann ich diese in voller höhe nicht absetzen da diese schon durch die Entfernungspauschale abgegolten ist. Die Frage ist jetzt, wie trage ich jetzt den privat benutzten anteil der kfz haftpflichtversicherung im vorsorgeaufwand ein?

    Beispiel:
    -KFZ Hafttpflicht Jahresbeitrag beträgt 1000 Euro.
    -fahrt zur Arbeit von 800 Euro (80%) ist schon durch die Entfernungspauschale abgegolten
    -Jetzt darf ich nur den Betrag der privaten nutzung von 200 Euro (20%) im Vorsorgeaufwand angeben um diesen geltend machen zu können?

    Danke im vorraus!

    #2
    AW: Privaten Anteil der KFZ Haftpflicht angeben, wie?

    Zitat von milexy Beitrag anzeigen
    Wie ich verstanden habe, kann ich diese in voller höhe nicht absetzen da diese schon durch die Entfernungspauschale abgegolten ist. Die Frage ist jetzt, wie trage ich jetzt den privat benutzten anteil der kfz haftpflichtversicherung im vorsorgeaufwand ein?
    Das hast du falsch verstanden. Die von dir gezahlte Kfz-Haftpflicht (nicht Voll-/Teilkasko) sind komplett sonstige Vorsorgeaufwendungen. All deine Überlegungen zu einer Aufteilung sind daher gegenstandslos.

    Ob die sich steuerlich auswirken, steht auf einem anderen Blatt.

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      #3
      AW: Privaten Anteil der KFZ Haftpflicht angeben, wie?

      1.) Du bist im Unterforum für Arbeitgeber, die Probleme mit der Lohnsteuerbescheinigung ihrer Arbeitnehmer haben. Wieso postest Du hier, wenn es Dir doch um die Einkommensteuererklärung geht ?

      2.) Die Finanzämter akzeptieren es -inkonsequenterweise-, dass Du bei den Sonderausgaben bei der Haftpflicht NICHT kürzen musst. Daher besteht Dein Problem gar nicht. Von der Systematik her hast Du vollkommen Recht, EIGENTLICH müsste gekürzt und nur der private Teil eingetragen werden.

      3.) In fast allen Fällen ist es aber müßig darüber zu streiten, denn Du wirst zu 90 % die Höchstbeträge bei den Vorsorgeaufwendungen schon mit anderen Versicherungen erreicht haben, so dass es vollkommen egal sein wird, ob Du da 0 € oder 20.000 € einträgst. Mache mit Deinem steuerprogramm- welches ist es denn ?- einfach mal eine Berechnung.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        AW: Privaten Anteil der KFZ Haftpflicht angeben, wie?

        Da bist du auf dem falschen Dampfer, oder hast du ein Gewerbe? Dann solltest du Fahrtenbuch führen und anteilsmäßig berechnen. Ansonsten setze den kompletten Btrag an. Ob das letzendlich auswirkungen auf die Anrechnung hat, steht auf einem anderen Blatt. Das Finanzamt, prüft und setzt dann die Beträge fest, oder besser gesagt prüft ob die Pauschale gilt oder on die tatsächlichen Ausgaben höher als die Pauschale sind.

        Kommentar


          #5
          AW: Privaten Anteil der KFZ Haftpflicht angeben, wie?

          Zitat von Binogo Beitrag anzeigen
          Da bist du auf dem falschen Dampfer, oder hast du ein Gewerbe? Dann solltest du Fahrtenbuch führen und anteilsmäßig berechnen. Ansonsten setze den kompletten Btrag an. Ob das letzendlich auswirkungen auf die Anrechnung hat, steht auf einem anderen Blatt. Das Finanzamt, prüft und setzt dann die Beträge fest, oder besser gesagt prüft ob die Pauschale gilt oder on die tatsächlichen Ausgaben höher als die Pauschale sind.
          Bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gilt immer nur die Entfernungspauschale!
          Da bringt dich auch als Gewerbetreibender ein Fahrtenbuch nicht weiter.
          Mfg

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