Hallo,
ich habe zum 31.03.2014 mein Gewerbe abgemeldet. Habe bisher nur meine Umsatzsteuervoranmeldungen für Jan - März 14 abgegeben und sitze jetzt über der Umsatzsteuererklärung.
Es sind nach Betriebsaufgabe noch Kosten angefallen, sowohl in 2014, als auch in 2015 und vor zwei Wochen erhielt ich noch eine berichtigte Rechnung des Stromversorgers mit einer Nachzahlung, was die letzten Kosten darstellt, die mit dem Gewerbe in Zusammenhang stehen. Der Leisungszeitraum war jeweils vor Gewerbeabmeldung.
Soll ich nun alle Vorsteuerbeträge in der Umsatzsteuererklärung für 2014 zusammen fassen oder für 2014, 2015 und 2016 jeweils eine eigene Steuererklärung abgeben? Und falls es getrennt sein muss, wann kann ich die Erklärung für 2016 frühestens abgeben?
Im Voraus schon mal vielen Dank und
VG certik
ich habe zum 31.03.2014 mein Gewerbe abgemeldet. Habe bisher nur meine Umsatzsteuervoranmeldungen für Jan - März 14 abgegeben und sitze jetzt über der Umsatzsteuererklärung.
Es sind nach Betriebsaufgabe noch Kosten angefallen, sowohl in 2014, als auch in 2015 und vor zwei Wochen erhielt ich noch eine berichtigte Rechnung des Stromversorgers mit einer Nachzahlung, was die letzten Kosten darstellt, die mit dem Gewerbe in Zusammenhang stehen. Der Leisungszeitraum war jeweils vor Gewerbeabmeldung.
Soll ich nun alle Vorsteuerbeträge in der Umsatzsteuererklärung für 2014 zusammen fassen oder für 2014, 2015 und 2016 jeweils eine eigene Steuererklärung abgeben? Und falls es getrennt sein muss, wann kann ich die Erklärung für 2016 frühestens abgeben?
Im Voraus schon mal vielen Dank und
VG certik
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