Hallo,
ich hab da mal einer Frage zu Fahrtkosten im Studium, war es nicht so, dass Bis einschließlich 2013 Studenten ihre Fahrtkosten wie Dienstreisen absetzen konnten. Das heißt, 30 Cent pro Kilometer wurden als Ausgaben für den Hin- und den Rückweg berücksichtigt? Gilt diese Regelung nur für 2012 - 2013 oder kann ich es auch ab 2009-2013 anwenden, da das BFH-Urteil dafür ja von 2012 ist?
``Mit Urteil vom 9.2.2012 - VI R 44/10 (BStBl II 2013, 234) entschied der BFH, dass eine Universität nicht als regelmäßige Arbeitsstätte anzusehen ist. Dadurch ergeben sich zusätzliche Abzugsmöglichkeiten bis zum Jahr 2013: Die Fahrten zur Universität sind nicht auf die Entfernungspauschale beschränkt, sondern es können die tatsächlichen Kosten bzw. bei Benutzung eines eigenen Pkw pauschal 0,30 EUR je gefahrenem Kilometer (Hin- und Rückfahrt) angesetzt werden.``
Danke im Voraus
ich hab da mal einer Frage zu Fahrtkosten im Studium, war es nicht so, dass Bis einschließlich 2013 Studenten ihre Fahrtkosten wie Dienstreisen absetzen konnten. Das heißt, 30 Cent pro Kilometer wurden als Ausgaben für den Hin- und den Rückweg berücksichtigt? Gilt diese Regelung nur für 2012 - 2013 oder kann ich es auch ab 2009-2013 anwenden, da das BFH-Urteil dafür ja von 2012 ist?
``Mit Urteil vom 9.2.2012 - VI R 44/10 (BStBl II 2013, 234) entschied der BFH, dass eine Universität nicht als regelmäßige Arbeitsstätte anzusehen ist. Dadurch ergeben sich zusätzliche Abzugsmöglichkeiten bis zum Jahr 2013: Die Fahrten zur Universität sind nicht auf die Entfernungspauschale beschränkt, sondern es können die tatsächlichen Kosten bzw. bei Benutzung eines eigenen Pkw pauschal 0,30 EUR je gefahrenem Kilometer (Hin- und Rückfahrt) angesetzt werden.``
Danke im Voraus
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