Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Erste Steuererklärung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Erste Steuererklärung

    Hallo zusammen,

    ich habe eine grundsätzliche Frage zum Thema Steuererklärung und hoffe auf schnelle Rückmeldung:

    Ich habe durch meinen Master etc. relativ hohe Fortbildungskosten gehabt. Da ich jetzt seit einem Jahr arbeite, frage ich mich, wann ich das Geld zurück bekomme. Erhalte ich überhaupt die vollständigen Fortbildungskosten? Liegt das daran, dass ich den Bescheid über Einkommenssteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer für 2015 noch nicht vorliegen habe und das deswegen noch nichts abgerechnet werden kann? Erfolgt dieser automatisch wenn ich meine nächste Steuererklärung für 2015 abgebe? Was muss ich genau dem Finanzamt mitteilen damit ich das Geld erhalte?

    Besten Dank für eure Unterstützung!

    #2
    AW: Erste Steuererklärung

    Zitat von Max Power Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,

    ich habe eine grundsätzliche Frage zum Thema Steuererklärung und hoffe auf schnelle Rückmeldung:

    Ich habe durch meinen Master etc. relativ hohe Fortbildungskosten gehabt. Da ich jetzt seit einem Jahr arbeite, frage ich mich, wann ich das Geld zurück bekomme. Erhalte ich überhaupt die vollständigen Fortbildungskosten? Liegt das daran, dass ich den Bescheid über Einkommenssteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer für 2015 noch nicht vorliegen habe und das deswegen noch nichts abgerechnet werden kann? Erfolgt dieser automatisch wenn ich meine nächste Steuererklärung für 2015 abgebe? Was muss ich genau dem Finanzamt mitteilen damit ich das Geld erhalte?

    Besten Dank für eure Unterstützung!
    Hallo,

    ich habe Dein Problem nach Allgemein und Projekt verschoben, weil ich keinen Zusammenhang zur ELektronischenSTeuerERklärung finden kann.
    Geld zurück - hast Du Steuern bezahlt? Maximal diese gezahlten Steuern bekommst Du zurück, dieses Jahr, nächstes Jahr oder irgendwann in der Zukunft.

    [QUOTE Was muss ich genau dem Finanzamt mitteilen damit ich das Geld erhalte?
    Besten Dank für eure Unterstützung![/QUOTE]

    Du musst eine Einkommensteuererklärung abgeben.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

    Kommentar


      #3
      AW: Erste Steuererklärung

      Grundsätzlich könnte das hier helfen: http://www.finanztip.de/zweitstudium/

      Und noch etwas zur Systematik - aber wirklich sehr grob:
      Die Steuererklärung führt nicht direkt zur Erstattung von Kosten.
      Wer Einnahmen erzielt muss darauf Steuern zahlen.
      Bei Arbeitslohn und Kapitalerträgen wird diese Steuer vom Arbeitgeber
      bzw. dem Anlageinstitut einbehalten.
      Im Rahmen der Einkommensteuererklärung kann man dann bestimmte
      Kosten geltend machen - z.B. Kosten eines Masterstudiums als Werbungskosten.
      Diese werden dan - grob vereinfacht - von den Einnahmen abgezogen, das
      ergibt dann zunächst Einkünfte und später das zu versteuernde Einkommen.
      Auf dieses setzt das Finanzamt die Steuer fest. Wenn der Arbeitgeber mehr
      einbehalten als das Finanzamt einbehalten hat gibt es einer Erstattung,
      die ungefähr dem persönlichen Spitzensteuersatz der Aufwendungen entsprechen
      sollte.

      Also: zunächst mal eine Steuererklärung einreichen, sonst kann das Finanzamt
      nichts erstatten.

      Wichtig: Es sind nur die Aufwendungen anrechenbar, die im jeweiligen Jahr
      gezahlt wurden.

      Ich hoffe das hilft erstmal.
      Wer glaubt, das Leben sei überschaubar, hat noch kein Steuergesetz gelesen.
      Auch ein Programm ist nicht einfacher als das Steuerrecht.
      Save often and early!

      Kommentar


        #4
        AW: Erste Steuererklärung

        Zitat von DonLiquid Beitrag anzeigen
        Grundsätzlich könnte das hier helfen: http://www.finanztip.de/zweitstudium/

        Wenn der Arbeitgeber mehr einbehalten als das Finanzamt einbehalten hat gibt es einer Erstattung,
        die ungefähr dem persönlichen Spitzensteuersatz der Aufwendungen entsprechen
        sollte.

        Also: zunächst mal eine Steuererklärung einreichen, sonst kann das Finanzamt
        nichts erstatten.

        Wichtig: Es sind nur die Aufwendungen anrechenbar, die im jeweiligen Jahr
        gezahlt wurden.

        Ich hoffe das hilft erstmal.
        Wenn der Arbeitgeber mehr Lohnsteuer an das Finanzamt abgeführt hat, weil der Arbeitnehmer zu faul war, einen Freibetrag als Abzugsmerkmal einzutragen, muss der Arbeitgeber mehr abführen, als dem Finanzamt zusteht.

        Dann kann der Arbeitnehmer über seine Einkommensteuererklärung die Steuer seines Arbeitgebers von seinem Finanzamt wiederholen.

        Grob gesagt!
        Gruss (S)stiller
        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

        Kommentar

        Lädt...
        X