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Abschreibung von nachträgliche Herstellungskosten bei voll abgeschriebnenen Gebäuden

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    Abschreibung von nachträgliche Herstellungskosten bei voll abgeschriebnenen Gebäuden

    Hallo,

    in einem vermieteten Mehrfamilienhaus ist die oberste Wohnung ins Dach erweitert worden. Das Haus ist seit Jahren (Baujahr 1908) abgeschrieben. Zu § 7 Abs. 4 Satz 2 kann ich immer nur Beispielberechnungen finden, wenn noch ein Restwert besteht. Das ist hier aber nicht der Fall.
    Wie kann ich die AfA vornehmen.
    Danke.

    #2
    AW: Abschreibung von nachträgliche Herstellungskosten bei voll abgeschriebnenen Gebäu

    Hallo,
    Dies hier ist ein Forum rund um die elektronische Steuererklärung (Elster).

    Mit Elster hat deine Frage nichts zu tun.

    Steuerberatung darf in Deutschland nur durch die steuerberatenden Berufe erfolgen.
    Mfg

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