Rückerstattung der Steuern

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  • chrisikra
    Neuer Benutzer
    • 30.03.2016
    • 5

    #1

    Rückerstattung der Steuern

    Hallo Community,

    ich habe heute meine Einkommens-, Kirchen-, Solidaritätssteuer bereits zurückerstattet bekommen. Die Abrechnung liegt noch nicht vor.

    Die Höhe an Kosten/ Abrechnungen, die ich eingereicht habe, übersteigt den Betrag, den ich erstattet bekommen habe, bei weitem. Das Finanzamt ist in Berlin. Bekommt man teilweise Rückerstattungen vom Finanzamt?

    Vielen Dank für Antworten.
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15381

    #2
    AW: Rückerstattung der Steuern

    Stimmt denn die Erstattung mit der Elster-Berechnung überein?

    - - - Aktualisiert - - -

    Zitat von chrisikra Beitrag anzeigen
    Bekommt man teilweise Rückerstattungen vom Finanzamt?
    Ja, teilweise bekommt man Erstattungen, teilweise Nachzahlungen.

    Kommentar

    • chrisikra
      Neuer Benutzer
      • 30.03.2016
      • 5

      #3
      AW: Rückerstattung der Steuern

      Ich benutze ElsterOnline und habe nicht geprüft, ob die Berechnung der Rückerstattung möglich ist. Kann man das hier?

      Kommentar

      • L. E. Fant
        Erfahrener Benutzer
        • 20.09.2013
        • 15381

        #4
        AW: Rückerstattung der Steuern

        Ja das geht noch:

        Kommentar

        • chrisikra
          Neuer Benutzer
          • 30.03.2016
          • 5

          #5
          AW: Rückerstattung der Steuern

          Die Berechnung hat 13.32% ergeben. Ist das der Betrag der zurückerstattet wird?

          Kommentar

          • L. E. Fant
            Erfahrener Benutzer
            • 20.09.2013
            • 15381

            #6
            AW: Rückerstattung der Steuern

            Die Berechnung ergibt einen Geldbetrag in Euro und Cent.

            Kommentar

            • Charlie24
              Erfahrener Benutzer
              • 14.03.2014
              • 45932

              #7
              AW: Rückerstattung der Steuern

              Bekommt man teilweise Rückerstattungen vom Finanzamt?
              Ja natürlich, das Finanzamt erstattet maximal die auf die Ausgaben entfallenden Steuern und doch nicht die Ausgaben selbst!

              Die Steuersätze liegen bei Durchschnittsverdienern zumeist nicht über 35%, d. h., 1.000,00 € Werbungskosten bringen allenfalls 350,00 € Erstattung, wobei beim Lohnsteuerabzug auch schon 1.000,00 € als Werbungskosten berücksichtigt wurden.

              Vorsorgeaufwendungen werden in der Regel auch schon beim Lohnsteuerabzug steuerfrei gestellt, was also erwartest du?

              Ergänzt:
              Bei deinem Durchschnittssteuersatz von rund 13% bist du in der Spitze sogar unter 30%!
              Zuletzt geändert von Charlie24; 30.03.2016, 20:26.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar

              • chrisikra
                Neuer Benutzer
                • 30.03.2016
                • 5

                #8
                AW: Rückerstattung der Steuern

                Verbleibende Beträge im 4stelligen Bereich und im Minus. Bis jetzt habe ich eine niedrige Summe im 3stelligen Bereich erstattet bekommen.

                Kommentar

                • FIGUL
                  Neuer Benutzer
                  • 05.03.2012
                  • 8544

                  #9
                  AW: Rückerstattung der Steuern

                  Hallo,

                  na dann freu dich

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

                  Kommentar

                  • V. Liersee
                    Neuer Benutzer
                    • 27.03.2007
                    • 1068

                    #10
                    AW: Rückerstattung der Steuern

                    Zitat von chrisikra Beitrag anzeigen
                    Bekommt man teilweise Rückerstattungen vom Finanzamt?
                    Ich interpretiere die Frage mal etwas anders: Bekommt man Teilerstattungen?

                    Jein, erstattet wird immer in einer Summe, also alles, was lt. Einkommensteuerbescheid (der müsste aber spätestens heute auch ankommen) zuviel einbehalten wurde.
                    Es kann nur sein, dass noch Forderungen des Finanzamtes bestanden (Vorjahre, andere Steuerarten) mit denen dann verrechnet wird. Auch das wird vom Finanzamt jedoch schriftlich mitgeteilt.

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