Ich habe mein Studium 2015 abgeschlossen. Es war eine Zweitausbildung. Nun habe ich gelesen, dass man in dem Jahr wo man Einkünft erzielt rückwirkend aus den letzten Jharen seine Verluste mit anzeigen kann. So wie ich das bisher verstanden habe, muss ich jetzt rückwirkend für 2011 bis 2014 eine Steuererklärung abgeben, damit meine Verluste erfasst werden. Stimmt das?
1 Frage. Kann ich meine Steuererklärung für 2015 erst machen, wenn ich für die letzten Jahre meine Bescheide erhalten habe ?
2. Frage. Wenn ich die Bescheide für die letzten Jahre erhalten habe, wie gebe ich das in der Steuererklärung mit an, dass die Bescheide gibt? Prüft das Finanzamt das selbst oder gebe ich das bei den Werbungskosten ein?
Vielen Dank für die Antworten.
1 Frage. Kann ich meine Steuererklärung für 2015 erst machen, wenn ich für die letzten Jahre meine Bescheide erhalten habe ?
2. Frage. Wenn ich die Bescheide für die letzten Jahre erhalten habe, wie gebe ich das in der Steuererklärung mit an, dass die Bescheide gibt? Prüft das Finanzamt das selbst oder gebe ich das bei den Werbungskosten ein?
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