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Verlustvortrag nach Studium

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  • Elster-Tester
    antwortet
    AW: Verlustvortrag nach Studium

    Die Finanzverwaltung und das Einkommensteuergesetz sagen, dass Aufwendungen für das Erststudium Sonderausgaben sind.

    Der Steuerbescheid ist vorläufig, weil es noch keine höchstrichterliche abschließende Rechtsprechung darüber gibt.

    Den Rest klärst du aber bitte mit deinem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

    Das hier ist ein Elster-Forum und mit Elster hat deine Frage nichts zu tun.

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  • Hans2016
    antwortet
    AW: Verlustvortrag nach Studium

    Erst mal vielen Dank für Deine Geduld und deine Antworten!

    Oh, sorry, meine Frage war falsch. Hat tatsächlich mit dem Urteil nichts zu tun.

    Dann wären nur noch die Fragen, wie es nun mit meinem Fall weitergeht.

    - Finanzamt ändert meine über elster-online eingebenen Werbungskosten in Sonderausgaben. Ist das rechtens?

    - Kann ich noch Hoffnung auf Nachzahlung haben oder ist der Zug abgefahren, weil ich letztes Jahr keinen Widerspruch eingelegt habe, obwohl im Bescheid steht, dass dies nicht nötig ist ?

    Viele Grüße

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  • Elster-Tester
    antwortet
    AW: Verlustvortrag nach Studium

    Zitat von Hans2016 Beitrag anzeigen
    http://www.focus.de/finanzen/steuern...d_4788787.html

    Warum sind meine Aufwendungen dann Sonderausgaben und nicht Werbungskosten?
    Ob Studienkosten Werbungskosten oder Sonderausgaben darstellen, hat mit dem von dir zitierten Urteil nichts zu tun.

    Im Urteilfsfall geht's nur um die Verjährungsfrist.

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Verlustvortrag nach Studium

    Hallo,

    Zitat: Warum sind meine Aufwendungen dann Sonderausgaben und nicht Werbungskosten?

    Bist du dir sicher, dass der Sachverhalt so ist. Müsste in den Erläuterungen stehen

    Gruß FIGUL

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  • Hans2016
    antwortet
    AW: Verlustvortrag nach Studium

    http://www.focus.de/finanzen/steuern...d_4788787.html

    Warum sind meine Aufwendungen dann Sonderausgaben und nicht Werbungskosten?

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  • Elster-Tester
    antwortet
    AW: Verlustvortrag nach Studium

    Warum soll das Urteil für dich überhaupt von Bedeutung sein?

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  • Hans2016
    antwortet
    AW: Verlustvortrag nach Studium

    Hallo,

    ich möchte den Beitrag ergänzen:

    Nach meiner Erstausbildung habe ich in den Jahren 2012 bis 2014 ein Studium aufgenommen. Für diese Jahre habe ich in 2015 jeweils eine Steuererklärung mit Feststellung verbleibender Verlustvortrag abgegeben. Die Aufwendungen habe ich als Werbungskosten angegeben.

    Erhalten habe ich daraufhin im Mai 2015 Einkommensteuer-Bescheide über unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben über Summe -x, sowie Feststellungen mit "0".
    Auf allen Bescheiden steht in den Erläuterungen "Die Festsetzung ist vorläufig hinsichtlich - der Abziehbarkeit der Aufwendungen für eine Berufsausbildung oder ein Studium als Werbungskosten oder Betriebsausgaben ... ".

    Was bedeutet dieses BUNDESFINANZHOF Urteil vom 13.1.2015, IX R 22/14 nun für mich?

    Ich freue mich, wenn mir jemand helfen kann.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Verlustvortrag nach Studium

    Diese Fragen wurden bestimmt schon mehr als 10-mal gestellt und auch beantwortet:

    Einkommensteuererklärungen können noch für die Jahre ab 2012 eingereicht werden, bloße Verlustfeststellungsanträge auch noch für Zeiten davor.

    Du kannst alle Erklärungen gleichzeitig einreichen, da du etwa festgestellte und vorgetragene Verluste nicht in die Steuererklärung für 2015 eintragen musst.

    Das Forum hat eine Suchfunktion!

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Verlustvortrag nach Studium

    Hallo,

    für 2011 kannst du keine Steuererklärung mehr abgeben.
    Aber eine Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages.
    Für 2012 mit 2015 Steuererklärung mit Feststellung verbleibender Verlustvortrag.
    Erklärungen in chronologischer Reihenfolgev erstellen (Datenübernahme ins folgende Jahr - erleichtert das Ausfüllen)
    Du kannst sie alle auf einmal machen.
    Verlustvortrag wird vom FA ermittelt

    Gruß FIGUL

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Verlustvortrag nach Studium

    1. nein 2. Finanzamt weiß das

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  • taluz
    hat ein Thema erstellt Verlustvortrag nach Studium.

    Verlustvortrag nach Studium

    Ich habe mein Studium 2015 abgeschlossen. Es war eine Zweitausbildung. Nun habe ich gelesen, dass man in dem Jahr wo man Einkünft erzielt rückwirkend aus den letzten Jharen seine Verluste mit anzeigen kann. So wie ich das bisher verstanden habe, muss ich jetzt rückwirkend für 2011 bis 2014 eine Steuererklärung abgeben, damit meine Verluste erfasst werden. Stimmt das?
    1 Frage. Kann ich meine Steuererklärung für 2015 erst machen, wenn ich für die letzten Jahre meine Bescheide erhalten habe ?
    2. Frage. Wenn ich die Bescheide für die letzten Jahre erhalten habe, wie gebe ich das in der Steuererklärung mit an, dass die Bescheide gibt? Prüft das Finanzamt das selbst oder gebe ich das bei den Werbungskosten ein?

    Vielen Dank für die Antworten.
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