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selbstständiger Musiker - Fahrtkosten, Auswärtstätigkeit

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    selbstständiger Musiker - Fahrtkosten, Auswärtstätigkeit

    Hallo zusammen,

    nachdem ich unendlich viele Internetseiten durchforstet habe, bin ich immer noch nicht auf eine Antwort für den folgenden Fall gestoßen:

    Ich bin selbstständiger Musiker und Musikschullehrer. Meine erste Tätigkeitsstätte ist mein Proberaum da ich dort mehrere Tage pro Woche übe und unterrichte. Außerdem unterrichte ich 2 halbe Arbeitstage pro Woche in einer Musikschule in der Stadt in der ich wohne und gebe Konzerte in verschiedenen Städten in Deutschland.
    Zur Musikschule fahre ich meistens mit der S-Bahn, deren Tickets anscheinend nicht als Belege gelten (Name steht nicht darauf usw.)
    Zu den Konzerten fahre ich entweder mit öffentlichen Verkehrsmitteln (oft keine Tickets vorhanden) oder mit dem Bandauto der Band.

    Zur Frage:

    Kann ich die Fahrten zur Musikschule, zu Konzerten und Proben (NICHT erste Tätigkeitsstätten) mit 0,30€ pro KM Hin- und Rückfahrt absetzen? Dass ich Fahrten mit dem Bandbus nicht absetzen kann liegt eigentlich auf der Hand, aber was ist mit Bahnfahrten für die ich keine Tickets habe?

    Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen, das wäre genial!

    #2
    AW: selbstständiger Musiker - Fahrtkosten, Auswärtstätigkeit

    Hallo,

    Zitat: aber was ist mit Bahnfahrten für die ich keine Tickets habe?

    Schwarzfahrer?

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: selbstständiger Musiker - Fahrtkosten, Auswärtstätigkeit

      Nein, ich bin natürlich kein Schwarzfahrer. Aber manchmal hab ich nach 14 Tagen Reise einfach nicht mehr alle Tickets zusammen. D.h. zum Reisezeitpunkt ist das Ticket natürlich vorhanden, nachher durch Schludrigkeit verloren gegangen.
      Entschuldigen sie bitte, dass ich mich missverständlich ausgedrückt habe.

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        #4
        AW: selbstständiger Musiker - Fahrtkosten, Auswärtstätigkeit

        Zitat von Peaceman Beitrag anzeigen
        Nein, ich bin natürlich kein Schwarzfahrer. Aber manchmal hab ich nach 14 Tagen Reise einfach nicht mehr alle Tickets zusammen. D.h. zum Reisezeitpunkt ist das Ticket natürlich vorhanden, nachher durch Schludrigkeit verloren gegangen.
        Entschuldigen sie bitte, dass ich mich missverständlich ausgedrückt habe.
        Ansetzen kannst du nur die Aufwendungen, die du tatsächlich hattest.
        Also die Kosten der Tickets.
        Die 30 Cent pro Kilometer kannst du hier NICHT ansetzen, weil die nur für Fahrten mit dem eigenen Auto anzusetzen sind.

        Ob dein Name auf dem Ticket steht oder nicht, dürfte kein Problem sein.
        Mfg

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          #5
          AW: selbstständiger Musiker - Fahrtkosten, Auswärtstätigkeit

          Zitat von Peaceman Beitrag anzeigen
          Nein, ich bin natürlich kein Schwarzfahrer. Aber manchmal hab ich nach 14 Tagen Reise einfach nicht mehr alle Tickets zusammen. D.h. zum Reisezeitpunkt ist das Ticket natürlich vorhanden, nachher durch Schludrigkeit verloren gegangen.
          Entschuldigen sie bitte, dass ich mich missverständlich ausgedrückt habe.
          Wer etwas steuerlich begünstigt - und damit ja die Kosten auf die Allgemeinheit umgelegt - haben möchte,
          muss die Belege aufbewahren und bei Nachfrage des Finanzamts vorlegen können.
          Also nur belegbare Aufwendungen sind abzugsfähig.
          Wer glaubt, das Leben sei überschaubar, hat noch kein Steuergesetz gelesen.
          Auch ein Programm ist nicht einfacher als das Steuerrecht.
          Save often and early!

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            #6
            AW: selbstständiger Musiker - Fahrtkosten, Auswärtstätigkeit

            Danke für die Antworten, damit sind meine Fragen geklärt!

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