Hallo,
ich habe von meiner Krankenversicherung eine Beitragsrückerstattung mit KG-Anspruch erhalten.
Ist es richtig, dass ich diesen Betrag in der Zeile 14 in der Anlage Vorsorgeaufwand bei der Einkommensteuererkärung für 2015 eintragen muss?
Muss ich die Beitragsbescheinigung unbedingt dem Finanzamt zusätzlich noch vorlegen? Wollte meine Einkommensteuererklärung gerne online ohne extra Papierkram übermitteln.
ich habe von meiner Krankenversicherung eine Beitragsrückerstattung mit KG-Anspruch erhalten.
Ist es richtig, dass ich diesen Betrag in der Zeile 14 in der Anlage Vorsorgeaufwand bei der Einkommensteuererkärung für 2015 eintragen muss?
Muss ich die Beitragsbescheinigung unbedingt dem Finanzamt zusätzlich noch vorlegen? Wollte meine Einkommensteuererklärung gerne online ohne extra Papierkram übermitteln.
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