Raumausstatter Einkommensteuer und Umsatzsteuer

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  • Mario27
    Neuer Benutzer
    • 01.04.2016
    • 1

    #1

    Raumausstatter Einkommensteuer und Umsatzsteuer

    Einkommensteuererklärung und Umsatzsteuererklärung soll ich abgeben. Welche Anlagen muss ich da alles ausfüllen? Wer kann mir helfen?
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15389

    #2
    AW: Raumausstatter Einkommensteuer und Umsatzsteuer

    Die Elektronische Lohnsteuerbescheinigung (das hast Du ja als Unterforum gewählt) musst Du für jeden Deiner Arbeitnehmer ausfüllen.

    Ansonsten:

    EÜR

    Umsatzsteuererklärung

    Einkommensteuererklärung mit Anlage Vorsorgeaufwand und Anlage G.

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45977

      #3
      AW: Raumausstatter Einkommensteuer und Umsatzsteuer

      EÜR = Einnahmenüberschussrechnung. Das Ergebnis, also Gewinn oder Verlust, übernimmst du in die Anlage G der Einkommensteuererklärung.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

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