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Steuererklärung nach der Ausbildung

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    Steuererklärung nach der Ausbildung

    Guten Tag,

    ich habe 2015 im Juli meine Ausbildung beendet und mache damit nun zum 1. Mal die Steuererklärung.
    Eigentlich ist es nicht so schwer, nur bezüglich des geteilten Arbeitsverhältnisses (Ausbildung / Festanstellung) habe ich einige Fragen, da ich direkt nach der Ausbildung übernommen wurde, wie ich das nun eintragen muss.

    Laut Lohnsteuerbescheinigung ist während der Ausbildung keine Lohnsteuer abgeführt worden. Deshalb kann natürlich auch nichts geltend gemacht werden für die Zeit der Ausbildung.
    Ich habe nun aber trotzdem beide Lohnsteuerbescheinigungen für 2015 eingetragen.

    Wie ist das aber nun mit Dingen wie Berufsunfähigkeitsversicherungen, die ich ja auch im Jahr 2015 während der Ausbildung monatl. gezahlt habe? Trage ich ins Elsterprogramm nur den Betrag ein den ich während der Festanstellung vom 01.08 - zum 31.12. gezahlt habe, oder den komplett von 2015 und das Finanzamt rechnet das selbst aus? Und ist das bei Riesterrente und Haftpflichtversicherung, bzw. KFZ-Haftpflicht genauso?

    Und ist es dann notwendig dem Finanzamt eine Kopie des Ausbildungsvertrages oder Ähnlichem beizulegen?


    Vielen Dank im Vorraus!

    #2
    AW: Steuererklärung nach der Ausbildung

    Hallo,

    du trägst ein, was du 2015 bezahlt hast.
    Nein, dein Ausbildungsvertrag interessiert nicht.

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Steuererklärung nach der Ausbildung

      Zitat von KeyM Beitrag anzeigen
      Laut Lohnsteuerbescheinigung ist während der Ausbildung keine Lohnsteuer abgeführt worden. Deshalb kann natürlich auch nichts geltend gemacht werden für die Zeit der Ausbildung.
      Das stimmt nicht! Einkommensteuer ist eine Jahressteuer, und die Einnahmen und Ausgaben werden für das Kalenderjahr erklärt. Während der Ausbildung wurde nur deshalb keine Steuer einbehalten weil in diesen Monaten der Lohn zu gering war.

      Kommentar


        #4
        AW: Steuererklärung nach der Ausbildung

        Danke für die schnelle Antwort

        Ah okay, also ohne Rücksicht auf das Arbeitsverhältnis alles eintragen was 2015 angefallen ist?

        Das heißt auch die Entfernungspauschale?

        Kommentar


          #5
          AW: Steuererklärung nach der Ausbildung

          Zitat von KeyM Beitrag anzeigen
          Danke für die schnelle Antwort

          Ah okay, also ohne Rücksicht auf das Arbeitsverhältnis alles eintragen was 2015 angefallen ist?

          Das heißt auch die Entfernungspauschale?
          Richtig.
          Nur, weil in der Ausbildung keine Lohnsteuer einbehalten wurde, heißt dass ja nicht, dass die Einnahmen steuerfrei sind.
          Mfg

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