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    Fahrtkosten Zeitarbeit

    Hallo zusammen,

    nachdem ich jetzt tagelang erfolglos das Internet durchsucht habe, versuch ich mein Glück jetzt hier.

    Es geht um die Steuerklärung für 2015. Habe im Sommer 2015 bei einer Zeitarbeitsfirma angefangen, unbefristet. Ich werde momentan ausschließlich bei Firma X eingesetzt, allerdings befristet Firma X dieses Verhältniss nur jeweils bis Jahresende. Danach wird entschieden ob ich nochmal für ein Jahr "gebucht" werde. Entfernung von daheim bis Firma X 30 km einfach, fahre mit PKW. 5 Tage Woche, 35 h/Woche, Brutto 40k
    Welche Fahrtkosten kann ich jetzt geltend machen? Nur die einfache KM Pauschale oder kann ich eine Reisekostenabrechnung machen.

    2014 hat es ja hier eine Gesetzesänderung gegeben.....KM Pauschale gilt nur wenn es eine "erste Tätigkeitsstelle" gibt. Diese gilt aber nur als solche, wenn es eine dauerhafte Beschäftigung ist (mindestens 48 Monate). Das ist ja bei mir nicht der Fall.....oder übersehe ich hier was? Und welche Belege bräuchte ich für eine Reisekostenabrechnung?

    Wäre für jede Hilfe äußerst dankbar...

    #2
    AW: Fahrtkosten Zeitarbeit

    Alle Hinweise zum Thema erste Tätigkeitsstätte kannst du hier nachlesen (für dich interessant ab Randnummer 5, sowie 13 ff):

    http://www.bundesfinanzministerium.d...stenrecht.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Fahrtkosten Zeitarbeit

      Super,danke


      Beispiel 8
      Der unbefristet beschäftigte Arbeitnehmer A wird für eine Projektdauer von voraussichtlich 18 Monaten der betrieblichen Einrichtung in M zugeordnet. Nach 18 Monaten wird die Zuordnung um 36 Monate verlängert.
      Obwohl A insgesamt 54 Monate in M tätig wird, hat er dort keine erste Tätigkeitsstätte. Die vom Gesetz vorgegebene Prognose-Betrachtung bedeutet, dass A weder im Zeitpunkt der erstmaligen Zuordnung noch im Zeitpunkt der Verlängerungsentscheidung für mehr als 48 Monate in M eingesetzt werden sollte.

      Das entspricht ja wohl meiner Situation.....hoffentlich kennt mein Finanzamt auch dieses Schreiben und macht da mit.

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        #4
        AW: Fahrtkosten Zeitarbeit

        Zitat von Lobo8311 Beitrag anzeigen
        Super,danke


        Beispiel 8
        Der unbefristet beschäftigte Arbeitnehmer A wird für eine Projektdauer von voraussichtlich 18 Monaten der betrieblichen Einrichtung in M zugeordnet. Nach 18 Monaten wird die Zuordnung um 36 Monate verlängert.
        Obwohl A insgesamt 54 Monate in M tätig wird, hat er dort keine erste Tätigkeitsstätte. Die vom Gesetz vorgegebene Prognose-Betrachtung bedeutet, dass A weder im Zeitpunkt der erstmaligen Zuordnung noch im Zeitpunkt der Verlängerungsentscheidung für mehr als 48 Monate in M eingesetzt werden sollte.

        Das entspricht ja wohl meiner Situation.....hoffentlich kennt mein Finanzamt auch dieses Schreiben und macht da mit.
        Wenn der Arbeitgeber eine Zuordnung vornimmt, dann ist das die erste Tätigkeitsstätte.
        Die von dir erwähnten Fristen gelten nur für den Fall, dass der Arbeitgeber keine Zuordnung vorgenommen hat.
        Mfg

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          #5
          AW: Fahrtkosten Zeitarbeit

          Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
          Wenn der Arbeitgeber eine Zuordnung vornimmt, dann ist das die erste Tätigkeitsstätte.
          Die von dir erwähnten Fristen gelten nur für den Fall, dass der Arbeitgeber keine Zuordnung vorgenommen hat.
          Hmm, das sehe ich nicht so.....steht doch eigentlich eindeutig hier.



          "Obwohl A insgesamt 54 Monate in M tätig wird, hat er dort keine erste Tätigkeitsstätte."

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            #6
            AW: Fahrtkosten Zeitarbeit

            Du darfst dir aber nicht nur den Teil raussuchen der dir gefällt. Dein Arbeitgeber wird sicherlich eine Zuordnung zu einer Tätigkeitsstätte gemacht haben und somit wäre dies deine erste Tätigkeitsstätte.

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              #7
              AW: Fahrtkosten Zeitarbeit

              @ReisigC

              Es geht nicht um die Zuordnung an sich, sondern um die Frage der dauerhaften Zuordnung!

              Wenn die nicht gegeben ist und das ist bei Zeitarbeitern ziemlich oft der Fall, dann dürfen nach wie vor die tatsächlichen Reisekosten in Ansatz gebracht werden.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Fahrtkosten Zeitarbeit

                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                @ReisigC

                Es geht nicht um die Zuordnung an sich, sondern um die Frage der dauerhaften Zuordnung!

                Wenn die nicht gegeben ist und das ist bei Zeitarbeitern ziemlich oft der Fall, dann dürfen nach wie vor die tatsächlichen Reisekosten in Ansatz gebracht werden.

                Danke Charlie24......das sehe ich genauso.

                Ich habe langsam den Verdacht, daß viele Zeitarbeitnehmer diese Regelung gar nicht kennen und somit viel Geld verschenken. Ich glaub nicht das ich der einzige bin der so ein befristetet Arbeitsverhältniss hat.

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                  #9
                  AW: Fahrtkosten Zeitarbeit

                  Hallo,

                  Zitat Lobo83111 : Ich habe langsam den Verdacht, daß viele Zeitarbeitnehmer diese Regelung gar nicht kennen und somit viel Geld verschenken. Ich glaub nicht das ich der einzige bin der so ein befristetet Arbeitsverhältniss hat.

                  Volle Zustimmung.
                  Ein Schelm, der Böses dabei denkt

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

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                    #10
                    AW: Fahrtkosten Zeitarbeit

                    Das ganze ist im Übrigen nicht nur ein Thema für Zeitarbeiter! Wird zum Beispiel ein Beamter für einen Zeitraum von 2 Jahren an eine andere Dienststelle abgeordnet, also nicht dauerhaft versetzt, läuft das genauso!
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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