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Erbgemeinschaft Mieteinahmen

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    Erbgemeinschaft Mieteinahmen

    Hallo zusammen,

    ich wollte meine Steuererklärung für 2015 machen. Nun ist es so das wir (nicht verwandt) eine Erbengemeinschaft sind und Mieteinnahmen bekommen. Wir sind zu zweit und teilen uns alles 50/50. Heißt das, dass wir auch nur jeweils 50 % in unsere jeweilige Steuererklärung angeben!? Und fertig sind wir damit? Oder was gibt es noch mehr zu beachten?

    #2
    AW: Erbgemeinschaft Mieteinahmen

    Mit welcher Software macht Ihr denn die Feststellungserklärung und die Einkommensteuererklärungen?

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      #3
      AW: Erbgemeinschaft Mieteinahmen

      Wieso Software brauchen wir eine Software!? Das können wir doch hier in Elster machen oder? Was ist dieser Feststellungsantrag? Brauchen wir den?

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        #4
        AW: Erbgemeinschaft Mieteinahmen

        Was heißt

        Zitat von Tom12345 Beitrag anzeigen
        hier in Elster
        ?

        Benutzt Ihr etwa ElsterOnline?

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          #5
          AW: Erbgemeinschaft Mieteinahmen

          Eine Erbengemeinschaft muss immer eine einheitliche und gesonderte Feststellungserklärung abgeben!

          Bei ElsterFormular wird das nicht angeboten, im ElsterOnline-Portal kann diese Erklärung jedoch problemlos erstellt werden.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Erbgemeinschaft Mieteinahmen

            Ah okay und dieser Feststellungserklärung muss jeder von uns machen? Oder nur einer? Und diese muss dann jedes Jahr wieder neu gemacht werden? Und die Feststellung wird dann mit der normalen Steuererklärung abgeschickt!? Oder kann ich die Steuererklärung schon abgeben und die Feststellung nachreichen?

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              #7
              AW: Erbgemeinschaft Mieteinahmen

              Es wird nur eine Feststellungserklärung für die Erbengemeinschaft abgegeben! Dazu muss einer der Erben bevollmächtigt werden.

              Das erfolgt unabhängig von der eigenen Steuererklärung, allerdings macht es Sinn, die Feststellungserklärung vor der eigenen Erklärung zu erstellen.

              Das Ergebnis der Feststellungserklärung, also den auf jeden einzelnen Erben entfallende Überschussanteil muss nämlich jeder in die Zeile 29 der Anlage V seiner eigenen Erklärung übernehmen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Erbgemeinschaft Mieteinahmen

                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Es wird nur eine Feststellungserklärung für die Erbengemeinschaft abgegeben! Dazu muss einer der Erben bevollmächtigt werden.
                Aber diese eine Feststellungserklärung dann jedes Jahr wieder?

                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Das erfolgt unabhängig von der eigenen Steuererklärung, allerdings macht es Sinn, die Feststellungserklärung vor der eigenen Erklärung zu erstellen.

                Das Ergebnis der Feststellungserklärung, also den auf jeden einzelnen Erben entfallende Überschussanteil muss nämlich jeder in die Zeile 29 der Anlage V seiner eigenen Erklärung übernehmen.
                Und diese Feststellungserklärung wird zu meinem Finanzamt geschickt und ich oder wir beide bekommen dann einen Bescheid den wir wiederrum zu unser eigen Steuererklärung hinzupacken?!

                Aber ich könnte auch meine Steuererklärung erst abgegeben mit einem Vermerk dass eine Feststellung noch in Gang ist. Ich meine ja nur in Bezug auf meine Abgabepflicht meiner Steuererklärung bis zum 31. Mai.

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                  #9
                  AW: Erbgemeinschaft Mieteinahmen

                  Aber diese eine Feststellungserklärung dann jedes Jahr wieder?
                  Ja natürlich, jedes Jahr wieder. Der Überschuss ändert sich ja auch immer wieder ein wenig.

                  Und diese Feststellungserklärung wird zu meinem Finanzamt geschickt und ich oder wir beide bekommen dann einen Bescheid den wir wiederrum zu unser eigen Steuererklärung hinzupacken?!
                  Darauf zu warten, macht keinen Sinn. Ihr gebt in der eigenen Erklärung das an, was ihr in der Feststellungserklärung selbst als anteiligen Überschuss ausgerechnet habt.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Erbgemeinschaft Mieteinahmen

                    Okay vielen dank Charlie24! Jetzt habe ich das ganze verstanden.
                    Muss der Feststellungsantrag auch bis zum 31.Mai beim Finanzamt sein und bei welchem Finanzamt?

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Erbgemeinschaft Mieteinahmen

                      Zitat von Tom12345 Beitrag anzeigen
                      Okay vielen dank Charlie24! Jetzt habe ich das ganze verstanden.
                      Muss der Feststellungsantrag auch bis zum 31.Mai beim Finanzamt sein und bei welchem Finanzamt?
                      Hallo,
                      ja, und beim Finanzamt, wo das Grundstück liegt.
                      Zuletzt geändert von stiller; 09.04.2016, 15:30. Grund: ja
                      Gruss (S)stiller
                      STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                      Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                      ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                      Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                      Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                      Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                      Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                        #12
                        AW: Erbgemeinschaft Mieteinahmen

                        Zitat von stiller Beitrag anzeigen
                        Hallo,
                        ja, und beim Finanzamt, wo das Grundstück liegt.
                        Nein. Beim Finanzamt in dessen Zuständigkeitsbereich die Verwaltung der Erbengemeinschaft stattfindet.
                        Mfg

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                          #13
                          AW: Erbgemeinschaft Mieteinahmen

                          Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
                          Nein. Beim Finanzamt in dessen Zuständigkeitsbereich die Verwaltung der Erbengemeinschaft stattfindet.
                          Da habe ich wohl altes Recht im Kopf - Belegenheits-FA. Man lernt hier auch immer wieder was dazu!
                          https://www.steuern.de/erbengemeinschaft-steuer.html
                          Gruss (S)stiller
                          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                          Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                          ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                          Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                          Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                          Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                          Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                            #14
                            AW: Erbgemeinschaft Mieteinahmen

                            Kommt immer auf die Einkunftsart drauf an :
                            https://dejure.org/gesetze/AO/18.html
                            Mfg

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                              #15
                              AW: Erbgemeinschaft Mieteinahmen

                              Als Erbengemeinschaft (https://www.hereditas.net/wissen/erbengemeinschaft) musst Du jedes Jahr (solange die Erbengemeinschaft besteht) eine einheitliche und gesonderte Feststellung ausfüllen. Soweit ich weiß kommst Du da nicht drum rum.

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