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Umzug ins Ausland - mitten im Jahr 2015, was ist alles zu beachten?

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    Umzug ins Ausland - mitten im Jahr 2015, was ist alles zu beachten?

    Hallo, ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.
    Mitte März 2015 habe ich begonnen, aus Deutschland aus für ein Niederländisches Unternehmen zu arbeiten. Von da an zahlte ich meine Steuer direkt an das Finanzamt in Form von Steuervorauszahlungen. Anfang September bin ich direkt zum Hauptsitz, nach Holland, gezogen. Da ich dies nicht direkt dem Finanzamt mitteilte, ich dachte die Mitteilung läuft direkt über das Unternehmen für das ich arbeite, zahlte ich bis zum 31.12.2015 die Steuer nachtragend. Wie ich gelesen habe, wird die Steuervorauszahlungsgeschichte direkt (auch ohne spezifische Angabe meinerseits) vom Finanzamt der Steuererklärung angerechnet. Gibt es dennoch einen Tipp, Hinweis wie ich nun meine Steuererklärung abgeben muss, oder bleibt das wie gewohnt dabei stehen dass ich diese nur bis zum 30.08.2015 anzugeben habe da ich weiter nicht mehr in Deutschland gemeldet, gearbeitet gewesen bin?

    Über eine Antwort, Hilfestellung, Aufklärung wäre ich dankbar.

    Liebe Grüße,

    Mia Nona

    #2
    AW: Umzug ins Ausland - mitten im Jahr 2015, was ist alles zu beachten?

    Das hier ist ein Elster-Forum.
    Steuerberatung darf in Deutschland nur von den steuerberatenden Berufen erfolgen.

    Abgabetermin ist in Deutschland der 31.05.
    Mfg

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      #3
      AW: Umzug ins Ausland - mitten im Jahr 2015, was ist alles zu beachten?

      Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
      Das hier ist ein Elster-Forum.
      Steuerberatung darf in Deutschland nur von den steuerberatenden Berufen erfolgen.

      Abgabetermin ist in Deutschland der 31.05.
      Hallo, vielen Dank für die Antwort. Dies ist mir bewusst. Ich habe lediglich nach einem Rat gefragt. Ist hierzu ein Forum als solches denn nicht gedacht?

      LG

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        #4
        AW: Umzug ins Ausland - mitten im Jahr 2015, was ist alles zu beachten?

        Dass das Finanzamt die Voraussetzungen von sich aus berücksichtigt, hast du ja selbst schon festgestellt.

        Eine andere Frage mit Bezug zur elektronischen Steuererklärung (= Elster) konnte ich deinem Beitrag nicht entnehmen.

        Steuerrechtliche Fragen klärst du mit deinem Steuerberater oder Finanzamt.
        Mfg

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