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Erst- oder Zweitstudium Verlustvortrag

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    Erst- oder Zweitstudium Verlustvortrag

    Hallo liebe Kollegen,

    ich habe eine Frage bezüglich des Verlustvortrags der Kosten im Zweitstudium. Ich habe russische Staatsangehörigkeit und habe in Russland ein Studium (Diplom in Mathematik) im Jahr 2009 abgeschlossen. In 2010 bin ich nach Deutschland umgezogen. Hier habe ich ein Bachelorstudium (BWL) im Jahr 2015 absolviert und nach dem Studium einen Job gefunden. Jetzt möchte ich die Kosten, die im Rahmen des Bachelorstudiums entstanden haben, als Verlustvortrag melden. Leider bin ich mir nicht ganz sicher, ob mein Studium in Deutschland als Erst- oder Zweitstudium anerkannt wird. Dazu habe ich bis jetzt keine Information gefunden. Ich wäre sehr dankbar, wenn jemand mir damit weiterhelfen könnte. Vielen Dank im Voraus!

    Beste Grüße
    Alexander

    #2
    AW: Erst- oder Zweitstudium Verlustvortrag

    In Deutschland ist Steuerberatung nur den steuerberatenden Berufen erlaubt (Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein ).

    Das hier ist nur ein Forum über die elektronische Steuererklärung (Elster).

    Steuerberatung findet hier nicht statt.

    Ich zitiere jetzt einfach mal aus dem Gesetz :

    (6) 1Aufwendungen des Steuerpflichtigen für seine Berufsausbildung oder für sein Studium sind nur dann Werbungskosten, wenn der Steuerpflichtige zuvor bereits eine Erstausbildung (Berufsausbildung oder Studium) abgeschlossen hat oder wenn die Berufsausbildung oder das Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet. 2Eine Berufsausbildung als Erstausbildung nach Satz 1 liegt vor, wenn eine geordnete Ausbildung mit einer Mindestdauer von 12 Monaten bei vollzeitiger Ausbildung und mit einer Abschlussprüfung durchgeführt wird. 3Eine geordnete Ausbildung liegt vor, wenn sie auf der Grundlage von Rechts- oder Verwaltungsvorschriften oder internen Vorschriften eines Bildungsträgers durchgeführt wird. 4Ist eine Abschlussprüfung nach dem Ausbildungsplan nicht vorgesehen, gilt die Ausbildung mit der tatsächlichen planmäßigen Beendigung als abgeschlossen. 5Eine Berufsausbildung als Erstausbildung hat auch abgeschlossen, wer die Abschlussprüfung einer durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften geregelten Berufsausbildung mit einer Mindestdauer von 12 Monaten bestanden hat, ohne dass er zuvor die entsprechende Berufsausbildung durchlaufen hat.
    Mfg

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      #3
      AW: Erst- oder Zweitstudium Verlustvortrag

      Zitat von AlexRUS Beitrag anzeigen
      Hallo liebe Kollegen,

      ich habe eine Frage bezüglich des Verlustvortrags der Kosten im Zweitstudium. Ich habe russische Staatsangehörigkeit und habe in Russland ein Studium (Diplom in Mathematik) im Jahr 2009 abgeschlossen. In 2010 bin ich nach Deutschland umgezogen. Hier habe ich ein Bachelorstudium (BWL) im Jahr 2015 absolviert und nach dem Studium einen Job gefunden. Jetzt möchte ich die Kosten, die im Rahmen des Bachelorstudiums entstanden haben, als Verlustvortrag melden. Leider bin ich mir nicht ganz sicher, ob mein Studium in Deutschland als Erst- oder Zweitstudium anerkannt wird. Dazu habe ich bis jetzt keine Information gefunden. Ich wäre sehr dankbar, wenn jemand mir damit weiterhelfen könnte. Vielen Dank im Voraus!

      Beste Grüße
      Alexander
      2010 und 2011 sind verjährt.
      Versuche noch eine Verlustfeststellung mit Hilfe eines steuerberatenden Berufs.
      Gruss (S)stiller
      STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
      Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
      ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
      Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
      Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
      Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
      Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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