Hallo liebe Kollegen,
ich habe eine Frage bezüglich des Verlustvortrags der Kosten im Zweitstudium. Ich habe russische Staatsangehörigkeit und habe in Russland ein Studium (Diplom in Mathematik) im Jahr 2009 abgeschlossen. In 2010 bin ich nach Deutschland umgezogen. Hier habe ich ein Bachelorstudium (BWL) im Jahr 2015 absolviert und nach dem Studium einen Job gefunden. Jetzt möchte ich die Kosten, die im Rahmen des Bachelorstudiums entstanden haben, als Verlustvortrag melden. Leider bin ich mir nicht ganz sicher, ob mein Studium in Deutschland als Erst- oder Zweitstudium anerkannt wird. Dazu habe ich bis jetzt keine Information gefunden. Ich wäre sehr dankbar, wenn jemand mir damit weiterhelfen könnte. Vielen Dank im Voraus!
Beste Grüße
Alexander
ich habe eine Frage bezüglich des Verlustvortrags der Kosten im Zweitstudium. Ich habe russische Staatsangehörigkeit und habe in Russland ein Studium (Diplom in Mathematik) im Jahr 2009 abgeschlossen. In 2010 bin ich nach Deutschland umgezogen. Hier habe ich ein Bachelorstudium (BWL) im Jahr 2015 absolviert und nach dem Studium einen Job gefunden. Jetzt möchte ich die Kosten, die im Rahmen des Bachelorstudiums entstanden haben, als Verlustvortrag melden. Leider bin ich mir nicht ganz sicher, ob mein Studium in Deutschland als Erst- oder Zweitstudium anerkannt wird. Dazu habe ich bis jetzt keine Information gefunden. Ich wäre sehr dankbar, wenn jemand mir damit weiterhelfen könnte. Vielen Dank im Voraus!
Beste Grüße
Alexander
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