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Steuerfreue Einnahmen nach §32 SGBVIII im Sinne des §3Nummer 11 EStG aus selbstständi

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    Steuerfreue Einnahmen nach §32 SGBVIII im Sinne des §3Nummer 11 EStG aus selbstständi

    Wo trage ich steuerfreue Einnahmen nach §32 SGBVIII im Sinne des §3Nummer 11 EStG aus selbstständiger Arbeit ein?

    #2
    AW: Steuerfreue Einnahmen nach §32 SGBVIII im Sinne des §3Nummer 11 EStG aus selbstst

    Du bist sicher, dass das wirklich steuerfrei ist ? Und Du meinst § 32 SGB VIII und NICHT § 23 SGB VIII ?

    Ich habe da meine Zweifel, aber das ist ein Thema für deinen steuerlichen Berater.

    WENN es richtig wäre, dann passt m.E. Anlage S Zeile 36 nicht. Das Geld wäre theoretisch gar nicht zu erklären. Allerdings auch nicht Ausgaben, die damit im Zusammenhang stehen, § 3c EStG.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Steuerfreue Einnahmen nach §32 SGBVIII im Sinne des §3Nummer 11 EStG aus selbstst

      Ahoi Picard

      Vielen Dank für die Antwort ... also auf meiner Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt steht Heilpädagogische Kindertagespflege/ Kindertagespflege Hilfe zur Erziehung (in Anlehnung an §32 SGB VIII) als steuerfreie Einnahme im Sinne des § 3 Nummer 11 EStG ... und ich finde aber - verflixt noh mal ... keine Spalte wo so etwas oder ähnlich ins Elsterformular geschrieben werden könnte ... was sind das für Zweifel??? Ich hab ehrlich gesagt 0 Ahnung und keinen Berater ... aber setze auf ein wunderbares Forum ... )

      Merle-Mare

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        #4
        AW: Steuerfreue Einnahmen nach §32 SGBVIII im Sinne des §3Nummer 11 EStG aus selbstst

        Ich hab sicher weniger Ahnung als Picard. Ich rätsle aber schon die ganze Zeit ob Du wirklich selbständig (Erzieherin?) bist oder ob Du Hilfe zur Erziehung Deiner Kinder bekommen hast.

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          #5
          AW: Steuerfreue Einnahmen nach §32 SGBVIII im Sinne des §3Nummer 11 EStG aus selbstst

          Hallo L.E. Fant

          Vielen Dank für die Unterstützung ...

          Ich arbeite als selbstständige Tagespflegeperson (ehemals Tagesmutter) und dort auf Grund meiner Vorbildung ( Dip. Sozialpädagogin und gelernte Erzieherin) mit Kindern aus dem Hilfesystem - das Jugendamt, das mich bezahlt, hat mir eine Vorlage geschickt mit der Überschrift:
          Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt - Heilpädagogische Kindertagespflege/ Kindertagespflege Hilfe zur Erziehung (in Anlehnung an §32 SGB VIII) als steuerfreie Einnahme im Sinne des § 3 Nummer 11 EStG. Sozusagen eine Bestätigung das ich unter diesen Rahmenbedingungen steuerfreie Einnahmen habe.

          Ich weiß aber leider nicht wo ich diese Einnahmen bei Elster eintagen kann ... hmmmm

          Merle-Mare

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            #6
            AW: Steuerfreue Einnahmen nach §32 SGBVIII im Sinne des §3Nummer 11 EStG aus selbstst

            steuerfreie Einnahmen werden im Regelfall gar nicht in die Steuererklärung eingetragen. Ggf. solltest du den Sachverhalt in einem Begleitschreiben erklären, damit das FA die Chance hat zu prüfen, ob das tatsächlich steuerfrei ist.

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              #7
              AW: Steuerfreue Einnahmen nach §32 SGBVIII im Sinne des §3Nummer 11 EStG aus selbstst

              ... aaaahhh ...

              wunderbar, vielen Dank ... )

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                #8
                AW: Steuerfreue Einnahmen nach §32 SGBVIII im Sinne des §3Nummer 11 EStG aus selbstst

                Ich befürchte, dass du und die auszahlende Stelle den Teil mit der Steuerfreiheit falsch verstanden haben.
                Siehe :
                https://www.haufe.de/personal/person..._HI997088.html

                Aber wie bereits gesagt, kein Elster-Thema.
                Mfg

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