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Erst Ausland, dann Deutschland: Muss ich eine Steuererklärung machen und wenn ja, wie

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    Erst Ausland, dann Deutschland: Muss ich eine Steuererklärung machen und wenn ja, wie

    Liebes Forum,

    meine Frau und ich sind im Juli 2014 aus dem Ausland zurück nach D gezogen. Im Ausland waren wir beide nichtselbständig berufstätig und haben dort Steuern bezahlt. Zurück in D hat meine Frau Elterngeld bekommen, ich ein Stipendium (einkommenssteuerfrei und ohne Rentenversicherungspflicht, also brutto gleich netto). Wir waren also zurück in D nicht einkommensteuerpflichtig (Wohnsitz jeweils erst Ausland, dann D).

    Meine Fragen dazu:

    1.) Ich habe gehört, dass man eine Steuererklärung in D abgeben muss, sobald man einen Teil des Jahres im Ausland gearbeitet hat. Stimmt das? Muss ich also eine Steuererklärung für 2014 einreichen, obwohl wir in D nicht einkommenssteuerpflichtig waren?

    2.) Wenn ja, wie gehe ich da vor? Ich bin bei ElsterOnline registriert und habe dort Anlage N gefunden. Ist das die richtige? Hat jemand ein Beispiel, wie man das genau ausfüllen muss? Belege über gezahlte Steuern im Ausland (während der Zeit dort) habe ich vorliegen.

    Über Hinweise zu Anleitungen, Beispielen oder ähnlichen Fällen freue ich auch. Googlen hat eher nur Ergebnisse gebracht zu 'Umzug aus dem Ausland von der Steuer absetzen', etc., aber das ist aktuell eher zweitrangig.

    Vielen Dank und viele Grüße

    T. Winder

    #2
    AW: Erst Ausland, dann Deutschland: Muss ich eine Steuererklärung machen und wenn ja,

    § 1 Abs. 1 S. 1 Einkommensteuergesetz:

    Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.
    Auch zu einer Steuererklärung seid Ihr verpflichtet, wenn Ihr Lohnersatzleistungen (z. B. Elterngeld) bezogen habt.

    Da hilft gerne der Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

    Kommentar


      #3
      AW: Erst Ausland, dann Deutschland: Muss ich eine Steuererklärung machen und wenn ja,

      Ergänzend dazu, Näheres wie schon erwähnt beim steuerlichen Berater, ist auch kein Elsterthema:

      § 2 Abs. 7 EStG lautet (Hinweis insbesondere auf den letzten Satz):

      Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer. Die Grundlagen für ihre Festsetzung sind jeweils für ein Kalenderjahr zu ermitteln. Besteht während eines Kalenderjahres sowohl unbeschränkte als auch beschränkte Einkommensteuerpflicht, so sind die während der beschränkten Einkommensteuerpflicht erzielten inländischen Einkünfte in eine Veranlagung zur unbeschränkten Einkommensteuerpflicht einzubeziehen.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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