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Einzelveranlagung im Trennungsjahr

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    Einzelveranlagung im Trennungsjahr

    Hallo,

    ich lebe seit Januar 2015 von meinem Mann getrennt. Meine Steuererklärung für 2015 (Einzelveranlagung) habe ich Ende Januar 2016 beim FA eingereicht und es erfolgte bisher keine Bearbeitung.
    Meine Frage ist jetzt, ob die Bearbeitung vielleicht erst erfolgt, wenn mein Noch-Mann ebenfalls seine Steuererklärung eingereicht hat.

    Vielleicht gibt es ja hier jemanden mit Erfahrungswerten. Ich habe dazu bisher keine Informationen gefunden. Danke schon mal für's Antworten.

    LG

    #2
    AW: Einzelveranlagung im Trennungsjahr

    Zitat von kleinestudentin Beitrag anzeigen
    seit Januar
    Seit wann genau? Seit 1. Januar? Dann ist keine Einzelveranlagung von Ehegatten möglich. Seit 2. Januar? Dann muss auch Dein Mann eine Steuererklärung abgeben.

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      #3
      AW: Einzelveranlagung im Trennungsjahr

      Danke für deine Antwort.

      Wir leben seit 13.01.15 getrennt. Er muss sowieso eine Erklärung abgeben, da er in der Wohlverhaltensperiode seiner Insolvenz ist.
      Mir ging es hier darum, ob das FA meine Steuererklärung nur bearbeitet, wenn auch seine Erklärung vorliegt.

      Die lange Bearbeitungszeit wundert mich, da mein Sohn seine Erklärung später eingereicht hat (gleiches FA) und seinen Bescheid bereits erhalten hat.
      Danke

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        #4
        AW: Einzelveranlagung im Trennungsjahr

        Zitat von kleinestudentin Beitrag anzeigen
        Danke für deine Antwort.

        Wir leben seit 13.01.15 getrennt. Er muss sowieso eine Erklärung abgeben, da er in der Wohlverhaltensperiode seiner Insolvenz ist.
        Mir ging es hier darum, ob das FA meine Steuererklärung nur bearbeitet, wenn auch seine Erklärung vorliegt.

        Die lange Bearbeitungszeit wundert mich, da mein Sohn seine Erklärung später eingereicht hat (gleiches FA) und seinen Bescheid bereits erhalten hat.
        Danke
        Dein Sohn hat nur indirekt mit eurer Steuererklärung zu tun. Nu kann er angeben, was er will.

        Insolvenzen, ist so eine Sache. Ist er insolvent, oder doch beide? Sohnemann hat da wohl die besseren Karten.

        Ob und überhaujpt bearbeitet wird, ist hier fehl am Platz.

        Steuerrecht = Steuerberatung
        Ich hüte mich, was Definitives zu äussern.
        Gruss (S)stiller
        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

        Kommentar


          #5
          AW: Einzelveranlagung im Trennungsjahr

          Zitat von stiller Beitrag anzeigen
          Dein Sohn hat nur indirekt mit eurer Steuererklärung zu tun. Nu kann er angeben, was er will.

          Insolvenzen, ist so eine Sache. Ist er insolvent, oder doch beide? Sohnemann hat da wohl die besseren Karten.

          Ob und überhaujpt bearbeitet wird, ist hier fehl am Platz.

          Steuerrecht = Steuerberatung
          Ich hüte mich, was Definitives zu äussern.
          Die Angabe zu meinem Sohn war nur ein Hinweis, dass die Bearbeitungszeit eigentlich kürzer ist und bei mir eben so lange dauert.
          Die Insolvenz spielt keine Rolle, da nur mein Noch-Mann betroffen ist.

          Mir geht es hier wirklich um die Information, ob das FA bei Einzelveranlagung im Trennungsjahr die Erklärungen nur bearbeitet, wenn beide Erklärungen eingereicht sind. Vielleicht kann mir dazu jemand etwas sagen.

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            #6
            AW: Einzelveranlagung im Trennungsjahr

            Zitat von kleinestudentin Beitrag anzeigen
            Die Angabe zu meinem Sohn war nur ein Hinweis, dass die Bearbeitungszeit eigentlich kürzer ist und bei mir eben so lange dauert.
            Die Insolvenz spielt keine Rolle, da nur mein Noch-Mann betroffen ist.

            Mir geht es hier wirklich um die Information, ob das FA bei Einzelveranlagung im Trennungsjahr die Erklärungen nur bearbeitet, wenn beide Erklärungen eingereicht sind. Vielleicht kann mir dazu jemand etwas sagen.
            Mir geht es um Infos, dass es durchaus länger dauern kann, ob eine Insolvenz der Eltern vorliegt oder keine Insolvenz des Sohns. Frage bitte Dein Finanzamt!
            Gruss (S)stiller
            STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
            Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
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            Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
            Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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              #7
              AW: Einzelveranlagung im Trennungsjahr

              Zitat von kleinestudentin Beitrag anzeigen
              Hallo,

              ich lebe seit Januar 2015 von meinem Mann getrennt. Meine Steuererklärung für 2015 (Einzelveranlagung) habe ich Ende Januar 2016 beim FA eingereicht und es erfolgte bisher keine Bearbeitung.
              Meine Frage ist jetzt, ob die Bearbeitung vielleicht erst erfolgt, wenn mein Noch-Mann ebenfalls seine Steuererklärung eingereicht hat.

              Vielleicht gibt es ja hier jemanden mit Erfahrungswerten. Ich habe dazu bisher keine Informationen gefunden. Danke schon mal für's Antworten.

              LG
              Kann sein, muss aber nicht unbedingt sein. Kommt auf den Einzelfall drauf an.

              Am besten direkt beim Finanzamt nachfragen.
              Mfg

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                #8
                AW: Einzelveranlagung im Trennungsjahr

                Waren für 2015 Vorauszahlungen festgesetzt worden, die nun auf die beiden neuen Steuernummern erst noch aufgeteilt werden müssen ?
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Einzelveranlagung im Trennungsjahr

                  Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen

                  Am besten direkt beim Finanzamt nachfragen.
                  Das würde ich auch empfehlen. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, eine Einzel-Steuererklärung auch
                  ohne die Erklärung des getrennt lebenden Ehegatten zu bearbeiten. Nur das Finanzamt kann Dir sagen,
                  ob es dazu bereit ist oder ggf. aus welchen Gründen in Deinem Fall nicht.
                  Wer glaubt, das Leben sei überschaubar, hat noch kein Steuergesetz gelesen.
                  Auch ein Programm ist nicht einfacher als das Steuerrecht.
                  Save often and early!

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