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Steuererklärung rückwirkend

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    Steuererklärung rückwirkend

    Hallo an euch alle!

    Ich bin eine neue Nutzerin und finde es schön, dass es euch gibt und ich mich an euch wenden kann, wenn ich Fragen habe.
    Ich mache zum ersten Mal die Steuererklärung, da ich seit den April 2015 eine selbstständige Tätigkeit ausübe. Ein Freund sagte mir, dass ich Geld zurück bekommen könnte, wenn ich die Steuererklärung rückwirkend für die letzten 3 Jahre mache. Ich habe im Jahr 2012 ALG I bekommen, danach habe ich ALG II bekommen, es folgte ein Jahr Bundesfreiwilligendienst und Einkommen aus ALG II, danach ALG I wieder und jetzt nun bin ich Selbstständig als Nebengewerbe und bekomme zusätzlich noch ALG II.
    Was empfiehlt ihr mir?

    Danke sehr!!

    #2
    AW: Steuererklärung rückwirkend

    Zitat von elsterfreundlich Beitrag anzeigen
    Geld zurück
    Wieviel hast Du denn bezahlt?

    Ansonsten natürlich: Du befindest Dich hier in einem Elster-Forum. Und Du kannst durchaus mit Elster die Höhe Deiner Einkommensteuer berechnen.

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      #3
      AW: Steuererklärung rückwirkend

      Zitat von elsterfreundlich Beitrag anzeigen
      Hallo an euch alle!

      Ich bin eine neue Nutzerin und finde es schön, dass es euch gibt und ich mich an euch wenden kann, wenn ich Fragen habe.
      Ich mache zum ersten Mal die Steuererklärung, da ich seit den April 2015 eine selbstständige Tätigkeit ausübe. Ein Freund sagte mir, dass ich Geld zurück bekommen könnte, wenn ich die Steuererklärung rückwirkend für die letzten 3 Jahre mache. Ich habe im Jahr 2012 ALG I bekommen, danach habe ich ALG II bekommen, es folgte ein Jahr Bundesfreiwilligendienst und Einkommen aus ALG II, danach ALG I wieder und jetzt nun bin ich Selbstständig als Nebengewerbe und bekomme zusätzlich noch ALG II.
      Was empfiehlt ihr mir?

      Danke sehr!!
      Hat Dein Freund Dir auch gesagt, welche Steuern Du erstattet bekommen kannst?
      So wie Du das schilderst, hast Du bisher vermutlich keine Steuern bezahlt und weniger als 0,00 € geht nicht.
      Solltest Du aber doch Steuern gezahlt haben, empfehle ich den Gang zum Steuerberater/Lohnsteuerhilfeverein,
      denn Steuerberatung darf ich nicht.
      Wer glaubt, das Leben sei überschaubar, hat noch kein Steuergesetz gelesen.
      Auch ein Programm ist nicht einfacher als das Steuerrecht.
      Save often and early!

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        #4
        AW: Steuererklärung rückwirkend

        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Wieviel hast Du denn bezahlt?

        Ansonsten natürlich: Du befindest Dich hier in einem Elster-Forum. Und Du kannst durchaus mit Elster die Höhe Deiner Einkommensteuer berechnen.
        Danke L. E. Fant für deine Antwort.
        Leute, bitte nicht wundern wenn ich ganz dumme Fragen an euch stelle, ich bin wie Außerirdische wenn es um das Thema Steuer und Geld geht. Aber ich lerne
        So, was meinst du mit "wie viel ich bezahlt habe"? Ich habe bis jetzt, so explicit keine Steuern bezahlt, keine Beiträge von oben drauf "Steuerzahlung" steht.

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          #5
          AW: Steuererklärung rückwirkend

          Warum ist dein Freund dann der Meinung, dass du Steuern zurück bekommst, wenn du gar keine gezahlt hast?

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            #6
            AW: Steuererklärung rückwirkend

            Zitat von DonLiquid Beitrag anzeigen
            Hat Dein Freund Dir auch gesagt, welche Steuern Du erstattet bekommen kannst?
            So wie Du das schilderst, hast Du bisher vermutlich keine Steuern bezahlt und weniger als 0,00 € geht nicht.
            Solltest Du aber doch Steuern gezahlt haben, empfehle ich den Gang zum Steuerberater/Lohnsteuerhilfeverein,
            denn Steuerberatung darf ich nicht.
            DonLiquid, er hat mir nicht weiteres erklärt, da er einen Steuerberater hat, der macht für ihn alles. Ich möchte die Steuererklärung selber machen, da ich nicht viel Geld habe den Steuerberater zu zahlen.

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              #7
              AW: Steuererklärung rückwirkend

              Zitat von elsterfreundlich Beitrag anzeigen
              was meinst du mit "wie viel ich bezahlt habe"?
              Du hast das Wort zurück verwendet. Du weißt doch was dieses Wort bedutet!? [/i]Wieder[/i] bedeutet das war schon mal. Morgen bedeutet ich habs nicht gesehen. Zurück bedeutet da ging erstmal was hin.

              Du zahlst was, dann kannst Du auch was zurück kriegen.

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                #8
                AW: Steuererklärung rückwirkend

                Zitat von neysee Beitrag anzeigen
                Warum ist dein Freund dann der Meinung, dass du Steuern zurück bekommst, wenn du gar keine gezahlt hast?
                Neysee er hat was zurück bekommen und er ist nicht Selbstständig. Daher wollte ich wissen, ob das auch für mich der Fall wäre und wenn "ja" was ich tun soll.

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                  #9
                  AW: Steuererklärung rückwirkend

                  Zitat von elsterfreundlich Beitrag anzeigen
                  Neysee er hat was zurück bekommen und er ist nicht Selbstständig. Daher wollte ich wissen, ob das auch für mich der Fall wäre und wenn "ja" was ich tun soll.
                  Was willst Du zurück?

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                    #10
                    AW: Steuererklärung rückwirkend

                    Zitat von elsterfreundlich Beitrag anzeigen
                    Neysee er hat was zurück bekommen und er ist nicht Selbstständig. Daher wollte ich wissen, ob das auch für mich der Fall wäre und wenn ja was ich tun soll.
                    Ich verstehe die Logik nicht. Er hat Steuern zurück bekommen. Dann wird er wohl welche bezahlt haben, genauer gesagt, sogar zu viel. Also meint er, du sollst auch eine Erklärung machen, denn wenn er was zurück bekommen hat, könntest du auch etwas zurück bekommen. Auch wenn du keine Steuern bezahlt hast, was es als recht ausgeschlossen erscheinen lässt, dass das zu viele Steuern waren. So in etwa richtig?

                    Unabhängig davon: Ich hoffe, du weißt, worauf du dich einlässt. Du bist selbständig und willst deine Steuern selbst machen. Wenn du von deiner Selbständigkeit leben willst, musst du dich neben der Einkommensteuer mit EÜR, Umsatzsteuer, Voranmeldungen beschäftigen müssen.

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                      #11
                      AW: Steuererklärung rückwirkend

                      Zurück bedeutet da ging erstmal was hin.

                      Du zahlst was, dann kannst Du auch was zurück kriegen.[/QUOTE]



                      Ja L. E. Fant

                      Dann stell ich die Frage anders: Wo bezahlt man Steuern, sichtbar und unsichtbar (falls das gibt)
                      Welche Steuern kann man zurück verlangen?

                      Der Freund sagte, ALG II bekommt man was zurück, ich weiss aber nicht ob ich da Steuern bezahlt habe (unsichtbar) und ob das stimmt. Wenn das stimmen sollte, wie bekomme ich die zurück?

                      Mit der Selbstständigkeit, wenn ich was anbiete, bekomme ich das Geld bar und stelle eine Rechnung. Da muss ich bestimmt Steuer zahlen. Habe ich Ausgaben, welche Ausgaben kann ich so geltend machen?



                      - - - Aktualisiert - - -

                      Zitat von neysee Beitrag anzeigen
                      Ich verstehe die Logik nicht. Er hat Steuern zurück bekommen. Dann wird er wohl welche bezahlt haben, genauer gesagt, sogar zu viel. Also meint er, du sollst auch eine Erklärung machen, denn wenn er was zurück bekommen hat, könntest du auch etwas zurück bekommen. Auch wenn du keine Steuern bezahlt hast, was es als recht ausgeschlossen erscheinen lässt, dass das zu viele Steuern waren. So in etwa richtig?

                      Unabhängig davon: Ich hoffe, du weißt, worauf du dich einlässt. Du bist selbständig und willst deine Steuern selbst machen. Wenn du von deiner Selbständigkeit leben willst, musst du dich neben der Einkommensteuer mit EÜR, Umsatzsteuer, Voranmeldungen beschäftigen müssen.
                      Es musst doch nicht richtig sein, dass ich was bekomme. Deswegen frage ich ja und versuche mit eure Hilfe zu verstehen, wie das läuft.

                      Ich habe mich selbständig gemacht, weil ich liebe was ich tue. Das Geld hin und Geld her ist der Teil meines Arbeits die es für zu lernen gibt. Nun.. deswegen frage ich auch!

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                        #12
                        AW: Steuererklärung rückwirkend

                        Zitat von elsterfreundlich Beitrag anzeigen
                        Dann stell ich die Frage anders: Wo bezahlt man Steuern, sichtbar und unsichtbar (falls das gibt)
                        Welche Steuern kann man zurück verlangen?

                        Der Freund sagte, ALG II bekommt man was zurück, ich weiss aber nicht ob ich da Steuern bezahlt habe (unsichtbar) und ob das stimmt. Wenn das stimmen sollte, wie bekomme ich die zurück?

                        Mit der Selbstständigkeit, wenn ich was anbiete, bekomme ich das Geld bar und stelle eine Rechnung. Da muss ich bestimmt Steuer zahlen. Habe ich Ausgaben, welche Ausgaben kann ich so geltend machen?

                        Steuern zahlt man z.B., indem man nichtselbständig arbeitet und der AG Lohnsteuer abführt. Bei Selbständigen wird das FA i.A. Vorauszahlungen für die ESt festlegen.

                        ALGII ist komplett steuerfrei und enthält keine unsichtbaren Steuern, was immer das sein soll.

                        Natürlich muss du deine Einkünfte aus deiner selbständigen Tätigkeit versteuern, im Rahmen der ESt-Erklärung, zu der du deswegen verpflichtet bist. Wie die Einkünfte als Differenz aus Einnahmen und Ausgaben bestimmt werden, ist hier nicht nur offtopic sonder geht deutlich über das hinaus, was man hier erklären kann. Ich hoffe, du machst dir auch vor deiner ersten Rechnung Gedanken, wie das mit der Umsatzsteuer ist.

                        Ich habe anhand deiner Fragen den starken Eindruck, dass du da sehr blauäugig drangehst.

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                          #13
                          AW: Steuererklärung rückwirkend

                          Zitat von neysee Beitrag anzeigen
                          Steuern zahlt man z.B., indem man nichtselbständig arbeitet und der AG Lohnsteuer abführt. Bei Selbständigen wird das FA i.A. Vorauszahlungen für die ESt festlegen.

                          ALGII ist komplett steuerfrei und enthält keine unsichtbaren Steuern, was immer das sein soll.

                          Natürlich muss du deine Einkünfte aus deiner selbständigen Tätigkeit versteuern, im Rahmen der ESt-Erklärung, zu der du deswegen verpflichtet bist. Wie die Einkünfte als Differenz aus Einnahmen und Ausgaben bestimmt werden, ist hier nicht nur offtopic sonder geht deutlich über das hinaus, was man hier erklären kann. Ich hoffe, du machst dir auch vor deiner ersten Rechnung Gedanken, wie das mit der Umsatzsteuer ist.

                          Ich habe anhand deiner Fragen den starken Eindruck, dass du da sehr blauäugig drangehst.

                          Sorry, habe mich vertippt, ich meinte ALG I

                          - - - Aktualisiert - - -

                          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                          Du hast das Wort zurück verwendet. Du weißt doch was dieses Wort bedutet!? [/i]Wieder[/i] bedeutet das war schon mal. Morgen bedeutet ich habs nicht gesehen. Zurück bedeutet da ging erstmal was hin.

                          Du zahlst was, dann kannst Du auch was zurück kriegen.
                          Du zahlst was, dann kannst Du auch was zurück kriegen.[/QUOTE]



                          Ja L. E. Fant

                          Dann stell ich die Frage anders: Wo bezahlt man Steuern, sichtbar und unsichtbar (falls das gibt)
                          Welche Steuern kann man zurück verlangen?

                          Der Freund sagte, ALG I bekommt man was zurück, ich weiss aber nicht ob ich da Steuern bezahlt habe (unsichtbar) und ob das stimmt. Wenn das stimmen sollte, wie bekomme ich die zurück?

                          Mit der Selbstständigkeit, wenn ich was anbiete, bekomme ich das Geld bar und stelle eine Rechnung. Da muss ich bestimmt Steuer zahlen. Habe ich Ausgaben, welche Ausgaben kann ich so geltend machen?



                          - - - Aktualisiert - - -

                          Wie kann ich Beiträge hier löschen? Habe hier oben zwei mal wiederholungen gesehen...

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                            #14
                            AW: Steuererklärung rückwirkend

                            Den Standardfall hat neysee ja schon erwähnt. Wer Lohn erhält, von dem behält der Arbeitgeber Lohnsteuer ein.

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Steuererklärung rückwirkend

                              ALG 1 unterliegt zwar dem sog. Progressionsvorbehalt, führt aber für sich allein nicht zu einer Belastung mit Einkommensteuer.

                              Wenn du während des ALG I-Bezugs steuerpflichtige Einkünfte, z. B. aus deiner selbständigen Tätigkeit erzielt hast oder im gleichen Jahr als Arbeitnehmer Lohn erhalten hättest, wirkt sich der ALG I-Bezug auf die Höhe deines Steuersatzes aus.
                              ALG II ist hingegen steuerlich nicht relevant.

                              Bei deinen Angaben (falls zutreffend):

                              Ich habe im Jahr 2012 ALG I bekommen, danach habe ich ALG II bekommen, es folgte ein Jahr Bundesfreiwilligendienst und Einkommen aus ALG II, danach ALG I wieder und jetzt nun bin ich Selbstständig als Nebengewerbe und bekomme zusätzlich noch ALG II.
                              musst du dir für die Jahre 2012 bis 2014 keine Gedanken machen und auch keine Steuererklärungen nachreichen.

                              Ich hoffe, du hast dich bei deinem Nebengewerbe für die Kleinunternehmerregelung des Umsatzsteuergesetzes entschieden und deine Rechnungen an Kunden auch so gestellt. Sonst hättest du nämlich bereits ein Problem.

                              Wenn du deine Steuererklärungen selbst erstellen willst, musst du gewisse Grundkenntnisse im Steuerrecht haben oder dir diese Kenntnisse aneignen.

                              Dieses Forum kann dir zwar beim Ausfüllen der elektronischen Erklärungen Hilfestellung leisten, aber so einen echten Grundkurs im Steuerrecht bieten wir hier nicht an.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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