Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Rechnung als Privatperson gestellt

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Rechnung als Privatperson gestellt

    Hallo Zusammen,

    ich habe Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit.

    Nun habe ich im letzten Jahr einmalig eine Übersetzung für eine Firma erstellt und auch eine Rechnung gestellt ("Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG umsatzsteuerbefreit"). Rechnungssumme belief sich auf ca. 700 €.

    Wo gebe ich diese Rechnung in meiner normalen Einkommenserklärung an?

    Vielen Dank.

    #2
    AW: Rechnung als Privatperson gestellt

    Normalerweise solltest du das in der Anlage S erklären. Eine formlose EÜR genügt.

    Ob man so einmalige Tätigkeiten auch unter Leistungen in der Anlage SO erklären kann, weiß ich jetzt nicht wirklich.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Rechnung als Privatperson gestellt

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Ob man so einmalige Tätigkeiten auch unter Leistungen in der Anlage SO erklären kann, weiß ich jetzt nicht wirklich.
      Das ist selbständige Arbeit - also Anlage S stimmt.
      Wer glaubt, das Leben sei überschaubar, hat noch kein Steuergesetz gelesen.
      Auch ein Programm ist nicht einfacher als das Steuerrecht.
      Save often and early!

      Kommentar


        #4
        AW: Rechnung als Privatperson gestellt

        Hallo Zusammen,

        erst einmal danke für die schnellen Antworten.

        Ich kann im Programm Anwendung der Kleinunternehmerregelung auswählen, müsste dann das Formular EÜR nicht erstellen lassen (das ich unter 17500 € verdient habe).
        Meine Einnahmen gebe ich dann unter Betriebseinnahmen ein?! Ausgabe o.ä. hatte ich ja keine. (Also Einnahmen = Gewinn).

        Ist es plausibel, dass ich für die 700 € Einnahmen 200 € Steuern zahlen muss (vorher Erstattung 400 €, nach Eingabe der Rechnung nur noch knapp 200€)?

        Vielen lieben Dank.

        Kommentar


          #5
          AW: Rechnung als Privatperson gestellt

          Ist es plausibel, dass ich für die 700 € Einnahmen 200 € Steuern zahlen muss (vorher Erstattung 400 €, nach Eingabe der Rechnung nur noch knapp 200€)?
          Warum soll das nicht plausibel sein? Das sind ja nicht mal 30%!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            AW: Rechnung als Privatperson gestellt

            Zitat von Jujani2 Beitrag anzeigen
            Hallo Zusammen,

            erst einmal danke für die schnellen Antworten.

            Ich kann im Programm Anwendung der Kleinunternehmerregelung auswählen, müsste dann das Formular EÜR nicht erstellen lassen (das ich unter 17500 € verdient habe).
            Meine Einnahmen gebe ich dann unter Betriebseinnahmen ein?! Ausgabe o.ä. hatte ich ja keine. (Also Einnahmen = Gewinn).

            Ist es plausibel, dass ich für die 700 € Einnahmen 200 € Steuern zahlen muss (vorher Erstattung 400 €, nach Eingabe der Rechnung nur noch knapp 200€)?

            Vielen lieben Dank.
            Wie heisst denn Dein Programm?
            Allgemein und Projekt ist Alles -und nichts.
            Gruss (S)stiller
            STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
            Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
            ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
            Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
            Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
            Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
            Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

            Kommentar

            Lädt...
            X