Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Kindergeld berücksichtigt, obwohl kein kindergeld erhalten bei volljährigem Kind

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Kindergeld berücksichtigt, obwohl kein kindergeld erhalten bei volljährigem Kind

    Hallo zusammen, ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.

    Wir sind verheiratet, mein Mann hat einen volljährigen Sohn, der bei seiner Mutter lebt, in der Ausbildung ist und soviel verdient, dass mein Mann keinen Unterhalt mehr zahlen muss. Somit wird auch kein Kindergeld mit dem Unterhalt verrechnet.

    In dem Steuerbescheid wird nun aber trotzdem Kindergeld für die festzusetzende Einkommensteuer angerechnet. Ist das korrekt?

    #2
    AW: Kindergeld berücksichtigt, obwohl kein kindergeld erhalten bei volljährigem Kind

    Wenn ihr in eurer Steuererklärung eine Anlage Kind beigefügt habt, wird das Finanzamt dieser Erklärung gefolgt sein.

    Wenn die Günstigerprüfung ergeben hat, dass der (hälftige) Kindergeldanspruch keine ausreichende steuerliche Entlastung ergibt, wird mit dem Kinderfreibetrag gerechnet und dementsprechend wird der Kindergeldanspruch verrechnet.

    Das müsste aus dem Bescheid ersichtlich sein und hat mit Elster nichts zu tun.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Kindergeld berücksichtigt, obwohl kein kindergeld erhalten bei volljährigem Kind

      Es findet eine Günstigerprüfung statt, d.h. es wird geprüft, ob der (hälftige) Kinderfreibetrag für ihn günstiger ist als der zivilrechtliche Anspruch auf Kindergeld. Da der Kinderfreibetrag wohl günstiger ist, wird dieser angesetzt du bewirkt quasi versteckt in der Steuer vielleicht eine Entlastung von 1.200 €. Daher muss dann der Kindergeldanspruch von 1.164 € davon abgezogen werden, damit ihm im Einkommensteuerbescheid im Beispiel nur 36 € Entlastung verbleiben, denn den Kindergeldanspruch muss er sich bei der Mutter holen.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4
        AW: Kindergeld berücksichtigt, obwohl kein kindergeld erhalten bei volljährigem Kind

        ... denn den Kindergeldanspruch muss er sich bei der Mutter holen.
        Ich wüsste jetzt nicht, aus welchem Rechtsgrund da ein Anspruch gegen die Mutter bestehen sollte.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Kindergeld berücksichtigt, obwohl kein kindergeld erhalten bei volljährigem Kind

          Du musst unterscheiden, wem das Kindergeld AUSGEZAHLT wird (= nur eine Person) und wer ANSPRUCH darauf hat. Anspruch auf Kinderfreibetrag haben nach § 32 EStG die Eltern, also regelmäßig Vater UND Mutter je zur Hälfte.

          R 31 Abs. 3 EStR:

          Zurechnung des Kindergelds/zivilrechtlicher Ausgleich

          Der Anspruch auf Kindergeld ist demjenigen zuzurechnen, der für das Kind Anspruch auf einen Kinderfreibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG hat, auch wenn das Kindergeld an das Kind selbst oder einen Dritten (z. B. einen Träger von Sozialleistungen) ausgezahlt wird. Der Anspruch auf Kindergeld ist grundsätzlich beiden Elternteilen jeweils zur Hälfte zuzurechnen; dies gilt unabhängig davon, ob ein barunterhaltspflichtiger Elternteil Kindergeld über den zivilrechtlichen Ausgleich von seinen Unterhaltszahlungen abzieht, oder ein zivilrechtlicher Ausgleich nicht in Anspruch genommen wird. In den Fällen des § 32 Abs. 6 Satz 3 EStG und in den Fällen der Übertragung des Kinderfreibetrags (§ 32 Abs. 6 Satz 6, 1. Alternative EStG) ist dem Stpfl. der gesamte Anspruch auf Kindergeld zuzurechnen. Wird für ein Kind lediglich der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf übertragen (§ 32 Abs. 6 Satz 6, 2. Alternative EStG), bleibt die Zurechnung des Anspruchs auf Kindergeld hiervon unberührt.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

          Kommentar


            #6
            AW: Kindergeld berücksichtigt, obwohl kein kindergeld erhalten bei volljährigem Kind

            Aber dieser berechtigte Anspruch auf das halbe Kindergeld wurde doch auch geltend gemacht, dazu muss er ja die Mutter des Kindes nicht fragen.

            Die TE schreibt doch selbst:

            In dem Steuerbescheid wird nun aber trotzdem Kindergeld für die festzusetzende Einkommensteuer angerechnet. Ist das korrekt?
            Kindergeldansprüche werden im Steuerbescheid ja nur verrechnet, wenn die Günstigerprüfung zur Gewährung des Kinderfreibetrags führt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              AW: Kindergeld berücksichtigt, obwohl kein kindergeld erhalten bei volljährigem Kind

              Danke für eure Antworten.

              Ich kann noch nachvollziehen, dass das Finanzamt bei Berücksichtigung des günstigeren Kinderfreibetrags das Kindergeld zur Steuerlast hinzurechnet, wenn mein Mann das Kindergeld indirekt durch zu zahlenden Unterhalt bekommen hätte. Da er aber keinen Unterhalt zahlt, bekommt er ja auch - weder direkt noch indirekt kein Kindergeld - trotz hälftigen Anspruchs. Deshalb verstehe ich nicht, warum das hälftige Kindergeld dennoch hinzugerechnet wird. Muss ich einen Einspruch beim Finanzamt einlegen?

              Kommentar


                #8
                AW: Kindergeld berücksichtigt, obwohl kein kindergeld erhalten bei volljährigem Kind

                WENN Du richtig lägest, würde das bedeuten, dass Vater UND Mutter je der halbe Kinderfreibetrag zustünde, bei der Günstigerprüfung aber beim Vater Kindergeld iHv 0 € gegengerechnet würde und bei der Mutter iHv 2.256 €. Im Ergebnis wäre dann beim Vater der Kinderfreibetrag IMMER günstiger sein und bei der Mutter das Kindergeld. Kann das richtig sein ? Wohl nicht.

                Kindergeld und Kinderfreibetrag sind nach § 31 EStG Teil des sog. Kinderlastenausgleichs, d.h. es wird Kindergeld gezahlt und wenn das zu niedrig ist, kommt als Bonus die Differenz zur steuerlichen Auswirkung durch den Kinderfreibetrag hinzu. Somit kann es nur so sein, dass entweder rechnerisch BEIDEN Elternteilen das hälftige Kindergeld zugerechnet wird UND der hälftige Kinderfreibetrag ODER ein Elternteil (Mutter ?) hat Anspruch auf das volle Kindergeld und damit auch auf den vollen Kinderfreibetrag und der andere Elternteil (Vater ?) auf gar nichts, d.h. der Vater darf auch keine Anlage Kind einreichen, der Bescheid des Vaters wäre falsch und dessen zur Zeit festgesetzte Steuer zu NIEDRIG.

                Es ist zwar bei Euch richtig, dass der Vater keinen Unterhalt zahlt. Aber nach § 32 Abs. 6 EStG steht ihm nunmal der halbe Kinderfreibetrag zu, da keine Ausnahmen greifen: Vater im Inland, Vater lebt, keine Adoption, kein Pflegekindschaftsverhältnis, mangels Unterhaltspflicht kommt der Vater dieser nicht nicht nach, Vater ist NICHT MANGELS LEISTUNGSFÄHIGKEIT nicht unterhaltspflichtig, Kind ist nicht minderjährig. Der Fall ist halt recht unüblich, aber so geregelt.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Kindergeld berücksichtigt, obwohl kein kindergeld erhalten bei volljährigem Kind

                  Schuld an diesem etwas unverständlichen Ergebnis ist der Steuergesetzgeber, der vor einigen Jahren entschieden hat, dass eigene Einkünfte eines volljährigen Kindes in Ausbildung für die Kindergeldgewährung keine Rolle mehr spielen.

                  Früher entfiel der Kindergeldanspruch, wenn das Kind eigene Einkünfte und Bezüge oberhalb des Grundfreibetrags hatte. Das spielt jetzt keine Rolle mehr.

                  Bei einer Erstausbildung kann das Kind auch Vollzeit arbeiten, ohne dass der Kindergeldanspruch tangiert wird. Erst mit 25 bzw. dem Ende der Ausbildung ist dann Schluss, soweit nicht ein Verlängerungstatbestand greift.

                  Einschränkungen gibt es nur bei einer Zweitausbildung und gleichzeitiger Erwerbstätigkeit.

                  Vom Unterhaltsrecht her ist das natürlich anders geregelt, da haben eigene Einkünfte des Kindes natürlich Auswirkungen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Kindergeld berücksichtigt, obwohl kein kindergeld erhalten bei volljährigem Kind

                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Schuld an diesem etwas unverständlichen Ergebnis ist der Steuergesetzgeber, der vor einigen Jahren entschieden hat, dass eigene Einkünfte eines volljährigen Kindes in Ausbildung für die Kindergeldgewährung keine Rolle mehr spielen.

                    Früher entfiel der Kindergeldanspruch, wenn das Kind eigene Einkünfte und Bezüge oberhalb des Grundfreibetrags hatte. Das spielt jetzt keine Rolle mehr..........
                    Hallo Charlie24,

                    Schuld hin und her, ich war damals froh dass der lästige Nachweis der Einkünfte und Werbungskosten weggefallen ist, da konnte manchmal wenige Euro den Ausschlag geben und das Kindergeld für das ganze Jahr war rückwirkend futsch.

                    Tschüß

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Kindergeld berücksichtigt, obwohl kein kindergeld erhalten bei volljährigem Kind

                      Man darf das mit dem Begriff Schuld nicht immer so ganz wörtlich nehmen!

                      Die Kindergeldbezieher werden alle froh gewesen sein, den Wust los zu sein und die Mitarbeiter der Kindergeldkassen haben auch eine Menge Arbeit weniger.

                      Die Ergebnisse der Gesetzesänderung sind nur manchmal eben nicht auf Anhieb verständlich, wobei unsere TE zumindest nach ihrem letzten Beitrag immer noch nicht verstanden hat, dass sie bzw. ihr Ehemann steuerlich keinen Nachteil sondern einen Vorteil haben. Kein Aufwand mehr für das Kind, aber dennoch gibt es einen Kinderfreibetrag.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                      Kommentar

                      Lädt...
                      X