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Betriebsausgaben grundsätzlich netto eintragen?

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    Betriebsausgaben grundsätzlich netto eintragen?

    Hallo zusammen!

    Ich mache zum ersten Mal die Steuererklärung meines selbständigen Ehemannes.

    Bis jetzt schien es mir einigermaßen einleuchtend, aber jetzt fühle ich mich mit einer ganz simplen Frage total verunsichert.

    Alle Betriebsausgaben werden grundsätzlich als Nettobeträge im EÜR Formular eingetragen, oder?

    LG Sabine

    #2
    AW: Betriebsausgaben grundsätzlich netto eintragen?

    ja - wenn du vorsteuerabzugsberechtigt bist. Dann die Vorsteuer in gesonderte Kennziffer. Ansonsten brutto.

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      #3
      AW: Betriebsausgaben grundsätzlich netto eintragen?

      Ja, wir sind vorsteuerabzugsberechtigt. Vielen Dank!

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        #4
        Eine weitere Frage zu diesem Thema: Wenn man also nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist aber umsatzsteuerpflichtig, dann sind die Betriebsausgaben brutto einzugeben. Bei den Betriebseinnahmen wird die USt separat abgefragt, warum nicht auch bei den Betriebsausgaben? Das wäre einfacher nachvollziehbar. Also muss man bei den Einnahmen in netto + MwSt und bei den Ausgaben brutto angeben ? Ist das korrekt so?

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          #5
          Wenn man also nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist aber umsatzsteuerpflichtig
          In welcher Konstellation soll es das geben ? Doch allenfalls als Kleinunternehmer, der in der EU mit Umstzsteuer-ID einkauft.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            So eine Konstellation gibt es auch tatsächlich im Inland. Ich werde mich da wohl mit einem Steuerberater kurzschließen, um das abschließend zu klären. Danke für die Antwort trotzdem.

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