2015 ist mein erstes volles Rentenjahr und ich habe auf Honorarbasis bei meinem früheren Arbeitgeber gearbeitet. Wo muss ich diese Einnahmen in der Steuerklärung eintragen oder muss ich das überhaupt, da der mtl. Durchschnitt unter 450€ lag
rentner mit honorartätigkeit
Einklappen
X
-
-
AW: rentner mit honorartätigkeit
Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit gehören in die Anlage S, Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Anlage G. Außerdem musst Du eine Gewinnermittlung machen, z. B. in Form der Einnahme-Überschussrechnung.
-
AW: rentner mit honorartätigkeit
Hallo,
eigentlich ist schon alles gesagt. Nur zur Klarstellung: anzugeben sind die Einkünfte unbedingt.Wer glaubt, das Leben sei überschaubar, hat noch kein Steuergesetz gelesen.
Auch ein Programm ist nicht einfacher als das Steuerrecht.
Save often and early!
Kommentar
-
AW: rentner mit honorartätigkeit
Hallo biolli,
und noch etwas zur Klarstellung -> du bist in 2015 Rentner geworden, aber Arbeitgeber bist du mit Sicherheit nicht, der jetzt ein Problem hat seine Beschäftigten bei ELSTAM anzumelden,
deshalb schieb ich dich mal hier raus.
Tschüß
Kommentar

Kommentar