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welche Veranlagung bei unfreiwillig getrennt lebend?

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    welche Veranlagung bei unfreiwillig getrennt lebend?

    Hallo in die Runde!
    Mein Mann ist eu-Rentner, schwerst krank (Wachkoma, ich bin gerichtlich eingesetzte Betreuerin) und lebt seit 2014 in einem Pflegeheim. Ich bin berufstätig. Bisher hatten wir 4/4 und Zusammenveranlagung. Seit Juni 2015 habe ich die Steuerklasse gewechselt auf 3/5. Beim Ausfüllen der Steuererklärung kommt Fehlermeldung "Zusammenveranlagung nicht möglich da dauernd getrennt lebend" Muß ich nun für meinem Mann und für mich je eine einzelne Erklärung ausfüllen?
    vielen Dank für Rückinfo! mfg Ilona S.

    #2
    AW: welche Veranlagung bei unfreiwillig getrennt lebend?

    Das ist unabhängig von der Abgabe der Steuererklärung per Elster zu beurteilen.

    https://www.haufe.de/steuern/rechtsp...66_332476.html

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      #3
      AW: welche Veranlagung bei unfreiwillig getrennt lebend?

      Zitat von Ilona S. Beitrag anzeigen
      Hallo in die Runde!
      Mein Mann ist eu-Rentner, schwerst krank (Wachkoma, ich bin gerichtlich eingesetzte Betreuerin) und lebt seit 2014 in einem Pflegeheim. Ich bin berufstätig. Bisher hatten wir 4/4 und Zusammenveranlagung. Seit Juni 2015 habe ich die Steuerklasse gewechselt auf 3/5. Beim Ausfüllen der Steuererklärung kommt Fehlermeldung "Zusammenveranlagung nicht möglich da dauernd getrennt lebend" Muß ich nun für meinem Mann und für mich je eine einzelne Erklärung ausfüllen?
      vielen Dank für Rückinfo! mfg Ilona S.
      Hallo Ilona S,

      wo kommt denn diese Meldung -> welche Eintragungen hast du denn vorgenommen ?

      Tschüß

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        #4
        AW: welche Veranlagung bei unfreiwillig getrennt lebend?

        Man darf bei krankheitsbedingter Unterbringung des Ehegatten in einem Pflegeheim natürlich nicht angeben, dass man getrennt leben würde, nur weil man unterschiedliche Adressen hat!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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