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Einkommensteuer Anlage AV /Riester

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    Einkommensteuer Anlage AV /Riester

    Guten Morgen!

    Ich habe eine Frage zur Anlage Altersvorsorge.

    Mein Mann und ich haben jeweils einen Riestervertrag, der aber seit der Selbständigkeit meines Mannes (5 Jahre) stillliegt.
    Wir bezahlen weder etwas ein, noch bekommen wir etwas.
    Trotzdem sehe ich in der Steuererklärung von 2014, die der Steuerberater noch gemacht hat, in der Zeile 8 ( geleistete Altersvorsorgebeiträge) einen Betrag von 61,00 €. Das verstehe ich nicht.

    Bezieht sich die Anlage AV ausschließlich auf die Riester-Rente.

    Ansonsten bezahlen wir noch monatlich 165 € in eine betriebliche Altersvorsorge, die wir unsinnigerweise nach Beendigung des Angestelltenverhältnissses meines Mannes weitergeführt haben.

    LG Sabine

    #2
    AW: Einkommensteuer Anlage AV /Riester

    Trotzdem sehe ich in der Steuererklärung von 2014, die der Steuerberater noch gemacht hat, in der Zeile 8 ( geleistete Altersvorsorgebeiträge) einen Betrag von 61,00 €. Das verstehe ich nicht.
    Vielleicht handelt es sich um Zinsen? Einfach mal die Unterlagen des Anbieters durchschauen!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Einkommensteuer Anlage AV /Riester

      Vielen Dank!
      LG Sabine

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        #4
        AW: Einkommensteuer Anlage AV /Riester

        Hallo Bina Boschi,

        du schreibst dass der Vertrag deines Mannes stillgelegt ist. Was ist mit deinem ?

        Wenn du selbst einen Vertrag hattest mit Null-Einzahlung, gilt ja seit einigen Jahren ein Mindesteigenbeitrag von 60 Euro im Jahr.
        Liegt es etwa daran -> aber das kannst nur du feststellen.

        Tschüß

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          #5
          AW: Einkommensteuer Anlage AV /Riester

          Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
          gilt ja seit einigen Jahren ein Mindesteigenbeitrag von 60 Euro im Jahr
          Ich dachte dass das nicht mehr so wäre. Wenn aber mal ein Dauerauftrag eingerichtet ist oder eine entsprechende Abbuchungsermächtigung vorliegt dann wird das natürlich weiterhin bezahlt.

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            #6
            AW: Einkommensteuer Anlage AV /Riester

            Hallo L.E.Fant,

            natürlich kann man seinen Vertrag stilllegen, damit nichts mehr einzahlen, aber dann gibt es ja auch keine Zulagen mehr.
            Wenn der Mindesteigenbeitrag von 60 Euro gezahlt wird -> gibt es die Zulage.

            Tschüß

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              #7
              AW: Einkommensteuer Anlage AV /Riester

              Eigentlich sind unsere beiden Verträge stillgelegt. Das mit den den 60 € im Jahr wusste ich übrigens nicht, guter Tip.

              Offensichtlich wurden tatsächlich keine Beiträge geleistet.

              Die Summe der insgesamt gutgeschriebenen Zulagen von 2014 haben sich zu 2015 nicht verändert.
              Die Summe der insgesamt geleisteten Altersvorsorgebeiträge sind ebenfalls gleich geblieben.
              Nur der "Stand des Altersvorsorgevermögens" ist von 2014 auf 2015 um 96 € geschrumpft. Komisch!!

              Könnte das was damit zu tun haben?

              LG Sabine

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                #8
                AW: Einkommensteuer Anlage AV /Riester

                Zitat von Bina Boschi Beitrag anzeigen
                Könnte das was damit zu tun haben?
                Wir sind weder Steuer- noch Versicherungsberater. Es ist wohl besser, du wendest dich an diese Personengruppen, zumal ich auch nicht sehe, was das mit Elster zu tun haben soll.

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                  #9
                  AW: Einkommensteuer Anlage AV /Riester

                  Ok, das stimmt.
                  Vielen Dank trotzdem.
                  LG Sabine

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