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Werbungskosten im Master-Studium und Arbeitnehmerpauschbetrag

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    Werbungskosten im Master-Studium und Arbeitnehmerpauschbetrag

    Hallo zusammen,

    momentan studiere ich im Master und möchte meine erste Steuererklärung machen. Deshalb bin ich noch etwas unerfahren und bitte schon mal vorab um Nachsehen.
    Und zwar geht es darum, dass ich gehört habe, dass man die Ausbildungskosten für den Master als Werbungskosten geltend machen und über den Verlustvortrag in die nächsten Jahre mit hineinnehmen kann.

    Meine Frage lautet:
    Muss ich die Werbungskosten einzeln erfassen und addieren (z.B. Laptop, Bücher usw.) oder kann ich auch den Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000€ in Anspruch nehmen, obwohl ich kein Einkommen erziele und eigentlich kein Arbeitnehmer bin? Intuitiv würde ich davon ausgehen, dass der Pauschbetrag für mich nicht in Anspruch genommen werden kann.

    Vielen Dank schon mal für Eure/Ihre Hilfe.

    Beste Grüße
    Sebastian

    #2
    AW: Werbungskosten im Master-Studium und Arbeitnehmerpauschbetrag

    Hast Du's schon mal durchgerechnet?

    Kommentar


      #3
      AW: Werbungskosten im Master-Studium und Arbeitnehmerpauschbetrag

      Intuitiv würde ich davon ausgehen, dass der Pauschbetrag für mich nicht in Anspruch genommen werden kann.
      Das siehst du richtig!

      http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9a.html
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Werbungskosten im Master-Studium und Arbeitnehmerpauschbetrag

        Hallo,
        ich habe das Gefühl, das mit dem Verlustvortrag ist ein Thema, das hier mindestens einmal in der Woche, vmtl. aber öfter auftaucht.

        Grundsätzlich:
        Für einen Verlustvortrag muss ein negativer Gesamtbetrag der Einkünfte vorhanden sein.
        Mit dem AN-Pauschbetrag wird der G.d.E. nicht negativ.
        Lösung:
        Bei 0,00 € Arbeitslohn Einkommensteuererklärung mit Anlage N abgeben, Werbungskosten (Aufwendungen für das Masterstudium)
        geltend machen und so einen negativen G.d.E. erhalten. Das Finanzamt stellt den verbleibenden Verlust dann fest und verrechnet
        ihn mit den ersten positiven Einkünften, die künftig in einerEinkommensteuererklärung angegeben werden.

        Der Arbeitslohn muss nicht unbedingt 0,00 € sein, die Einkünfte werden immer negativ, wenn die tatsächlichen Werbungskosten
        über den Einnahmen (Bruttoarbeitslohn) liegen.

        Gruß
        DonLiquid
        Zuletzt geändert von DonLiquid; 24.04.2016, 18:02.
        Wer glaubt, das Leben sei überschaubar, hat noch kein Steuergesetz gelesen.
        Auch ein Programm ist nicht einfacher als das Steuerrecht.
        Save often and early!

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          #5
          AW: Werbungskosten im Master-Studium und Arbeitnehmerpauschbetrag

          Das Finanzamt stellt den verbleibenden Verlust dann fest und verrechnet ihn mit den ersten positiven Einkünften, die künftig in einer Einkommensteuererklärung angegeben werden.
          Diese Aussage ist nicht in jedem Fall richtig!

          Hat jemand im Jahr vor Beginn seines Zweitstudiums bereits Geld verdient und einen Positiven Gesamtbetrag der Einkünfte erklärt, muss er den Verlustrücktrag auf das Vorjahr ausdrücklich ausschließen.

          Gesetzlich hat nämlich der Verlustrücktrag in das Vorjahr Vorrang vor dem Verlustvortrag!

          https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10d.html
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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