Hallo zusammen,
momentan studiere ich im Master und möchte meine erste Steuererklärung machen. Deshalb bin ich noch etwas unerfahren und bitte schon mal vorab um Nachsehen.
Und zwar geht es darum, dass ich gehört habe, dass man die Ausbildungskosten für den Master als Werbungskosten geltend machen und über den Verlustvortrag in die nächsten Jahre mit hineinnehmen kann.
Meine Frage lautet:
Muss ich die Werbungskosten einzeln erfassen und addieren (z.B. Laptop, Bücher usw.) oder kann ich auch den Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000€ in Anspruch nehmen, obwohl ich kein Einkommen erziele und eigentlich kein Arbeitnehmer bin? Intuitiv würde ich davon ausgehen, dass der Pauschbetrag für mich nicht in Anspruch genommen werden kann.
Vielen Dank schon mal für Eure/Ihre Hilfe.
Beste Grüße
Sebastian
momentan studiere ich im Master und möchte meine erste Steuererklärung machen. Deshalb bin ich noch etwas unerfahren und bitte schon mal vorab um Nachsehen.
Und zwar geht es darum, dass ich gehört habe, dass man die Ausbildungskosten für den Master als Werbungskosten geltend machen und über den Verlustvortrag in die nächsten Jahre mit hineinnehmen kann.
Meine Frage lautet:
Muss ich die Werbungskosten einzeln erfassen und addieren (z.B. Laptop, Bücher usw.) oder kann ich auch den Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000€ in Anspruch nehmen, obwohl ich kein Einkommen erziele und eigentlich kein Arbeitnehmer bin? Intuitiv würde ich davon ausgehen, dass der Pauschbetrag für mich nicht in Anspruch genommen werden kann.
Vielen Dank schon mal für Eure/Ihre Hilfe.
Beste Grüße
Sebastian
Kommentar