Guten Tag, ich habe den Hinweis erhalten, dass man als Personengesellschaft Spenden nicht über die EÜR absetzen kann, sondern diese bei der gesonderten und einheitlichen Feststellung angeben soll. Allerdings habe ich nicht gefunden, an welcher Stelle. Kann mir bitte jemand helfen? Dank und Gruß
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
GbR - gesonderte und einheitliche Feststellung - Spende
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AW: GbR - gesonderte und einheitliche Feststellung - Spende
Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, können Spenden in der Anlage FE 3 erklärt werden.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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AW: GbR - gesonderte und einheitliche Feststellung - Spende
Auf Seite 1 sind meines Erachtens immer Summen einzutragen, die dann auf Seite 2 auf die Beteiligten aufgeteilt werden.
So verstehe ich jedenfalls die Beschreibung:
Bitte machen Sie hier Angaben zu Spenden und Mitgliedsbeiträgen, die im Namen der Mitunternehmer oder Beteiligten im Kalenderjahr geleistet wurdenFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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