Liebes Forum,
im Rahmen meiner Steuererklärung liegt folgender Fall vor.
Vom 01.01.2015-05.11.2015 Masterstudium und gleichzeitig Werkstudent im Betrieb. Stellt die Uni die erst Tätigkeitsstätte dar und der Betrieb eine weitere erste Tätigkeitsstätte, welche beide mit der einfachen Wegstrecke eingetragen werden?
Vielen Dank
im Rahmen meiner Steuererklärung liegt folgender Fall vor.
Vom 01.01.2015-05.11.2015 Masterstudium und gleichzeitig Werkstudent im Betrieb. Stellt die Uni die erst Tätigkeitsstätte dar und der Betrieb eine weitere erste Tätigkeitsstätte, welche beide mit der einfachen Wegstrecke eingetragen werden?
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