Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Steuererklärung - Lohnsteuer aber Einkommensteuerberechnung am Ende?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Steuererklärung - Lohnsteuer aber Einkommensteuerberechnung am Ende?

    Hallo ich habe meinen Steuerbescheid für 2015 erhalten.

    Was mich stark wundert ist, dass am Ende der Berechnung plötzlich ein Einkommensteuersatz rangezogen wird, wobei ich doch lohnsteuernehmer bin. Ist das so richtig? Kurz erklärt an einem Beispiel mit fiktiven Zahlen.

    ich bin angestellter und zahle daher lohnsteuer. ich habe 30.000 brutto verdient und es gehen dann die werbungskosten und die sonderausgaben ab und liege dann bei 25.000 Euro.Jetzt wird die Lohnsteuer und Soli anhand des Einkommensteuerberechnung berechnet und nicht über die lohnsteuertabelle. Ist dies so richtig?

    Ich ging immer davon aus, dass ich durch die steuererklärung mein bruttoeinkommen durch werbungskosten etc. reduziere und ich nur in der lohnsteuertabelle nach unten rutsche und die differenz zurückerhalte. Aber so habe ich lohnsteuer bezahlt und bekomme dann nach den Abzügen einen viel höheren Berechnugnsgrundlage. Daher erhalte ich recht wenig Steuer zurück. Irgendwie kommt mir das sehr komisch vor. VIelleicht ein Fehler? Ich bin aber sehr verunsichert, weil es ja auch ene einkommensteuererklärung ist....

    Wäre super, wenn mir jemand helfen könnte.

    #2
    AW: Steuererklärung - Lohnsteuer aber Einkommensteuerberechnung am Ende?

    Die Lohnsteuer, die der Arbeitgeber einbehält, ist nur eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer.

    Es gibt ein Einkommensteuergesetz, dort ist auch der Lohnsteuerabzug geregelt und es gibt eine Einkommensteuererklärung, .

    Früher gab es für Arbeitnehmer mal die Möglichkeit, beim Finanzamt einen Lohnsteuerjahresausgleich zu beantragen, heute gibt man dafür eine Einkommensteuererklärung ab.

    Den Begriff Lohnsteuerjahresausgleich gibt es noch, der wird aber nur noch verwendet, wenn der Ausgleich durch den Arbeitgeber im Lohnsteuerabzugsverfahren erfolgt.

    Alles Klar?

    Festgesetzt wird vom Finanzamt auch keine Lohnsteuer, sondern die Einkommensteuer!
    Zuletzt geändert von Charlie24; 29.04.2016, 19:15.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Steuererklärung - Lohnsteuer aber Einkommensteuerberechnung am Ende?

      Oje, da fehlt es wohl am Grundwissen.
      Lohnsteuernehmer gibt es im Deutschen Steuerrecht nicht.
      Due Bist Arbeitnehmer. Als solchem ist Dein Arbeitgeber nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) verpflichtet,
      monatlich die sich aus der hierfür (und nur hierfür) gültigen Lohnsteuertabelle ergebende Lohnsteuer einzubehalten.
      Dabei ist die Lohnsteuer lediglich eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer, wie z.B. die Kapitalertragsteuer die von
      einer Bank auf Kapitalerträge einbehalten wird. Soweit verstanden?

      Am Ende des Jahres hat jeder Stuerpflichtige das Recht (nd unter bestimmten Umständen die Pflicht) eine Einkommen-
      steuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Früher gab es nur für Arbeitnehmer den sogenannten Lohnsteuer-Jahresausgleich.
      Dieser Begriff geistert immer noch die Gegend, aber das gibt es schon lange nicht mehr.

      Aufgrund der Angaben in der Einkommensteuererklärung (bei Arbeitnehmern erstmal Bruttoarbeitlohn abzüglich
      Werbungskosten; im nächsten Schritt Abzug der Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen) wid das zu
      versteuernde Einkommen ermittelt.

      Auf dieses z.v.E. wird die Einkommensteuer laut Einkommensteuertabelle (s. z.B. Abgabenrechner beim BMF) ermittelt
      und festgesetzt. Schließlich wird diese Einkommensteuer mit den geleisteten Vorauszahlungen (der Lohnsteuer) verglichen.
      Wenn die Vorauszahlungen höher waren, gibt es eine Erstattung.

      Ich das hilft, die Verwirrung zu lösen.

      Gruß
      DonLiquid
      Wer glaubt, das Leben sei überschaubar, hat noch kein Steuergesetz gelesen.
      Auch ein Programm ist nicht einfacher als das Steuerrecht.
      Save often and early!

      Kommentar


        #4
        AW: Steuererklärung - Lohnsteuer aber Einkommensteuerberechnung am Ende?

        Zitat von DonLiquid Beitrag anzeigen
        Oje, da fehlt es wohl am Grundwissen.
        Lohnsteuernehmer gibt es im Deutschen Steuerrecht nicht.
        Due Bist Arbeitnehmer. Als solchem ist Dein Arbeitgeber nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) verpflichtet,
        monatlich die sich aus der hierfür (und nur hierfür) gültigen Lohnsteuertabelle ergebende Lohnsteuer einzubehalten.
        Dabei ist die Lohnsteuer lediglich eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer, wie z.B. die Kapitalertragsteuer die von
        einer Bank auf Kapitalerträge einbehalten wird. Soweit verstanden?

        Am Ende des Jahres hat jeder Stuerpflichtige das Recht (nd unter bestimmten Umständen die Pflicht) eine Einkommen-
        steuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Früher gab es nur für Arbeitnehmer den sogenannten Lohnsteuer-Jahresausgleich.
        Dieser Begriff geistert immer noch die Gegend, aber das gibt es schon lange nicht mehr.

        Aufgrund der Angaben in der Einkommensteuererklärung (bei Arbeitnehmern erstmal Bruttoarbeitlohn abzüglich
        Werbungskosten; im nächsten Schritt Abzug der Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen) wid das zu
        versteuernde Einkommen ermittelt.

        Auf dieses z.v.E. wird die Einkommensteuer laut Einkommensteuertabelle (s. z.B. Abgabenrechner beim BMF) ermittelt
        und festgesetzt. Schließlich wird diese Einkommensteuer mit den geleisteten Vorauszahlungen (der Lohnsteuer) verglichen.
        Wenn die Vorauszahlungen höher waren, gibt es eine Erstattung.

        Ich das hilft, die Verwirrung zu lösen.

        Gruß
        DonLiquid
        Vielen Dank das ist alles sehr verständlich für mich. Was ich mich halt frage ist wieso so ein massiver unterschied entsteht, wenn ich ohne Abgaben das mal berechnen würde.
        Gebe ich bei einem Brutto-Netto-Rechner 30.000 Jahresgehalt an muss ich 3.775,00 Lohnsteuer und 207,62 Soli zahlen. Das wären ja auch die Beträge, welcher der Arbeitgeber abführt. Gebe ich dasselbe bei bmf ein. kommt bei 30.000 Euro Gehalt ledig 5.536,00 Einkommensteuer und 304,48 Soli raus. Wieso gibt es hier so einen Unterschied von fast 2.000 Euro? Ich muss ja dann massig Sonderausgaben und Werbungskosten haben, um erstmal die 2.000 auszugleichen?

        Kommentar


          #5
          AW: Steuererklärung - Lohnsteuer aber Einkommensteuerberechnung am Ende?

          Zitat von DonLiquid Beitrag anzeigen
          Lohnsteuernehmer gibt es im Deutschen Steuerrecht nicht
          Ich dachte das wären die Finanzämter

          Kommentar


            #6
            AW: Steuererklärung - Lohnsteuer aber Einkommensteuerberechnung am Ende?

            Zitat von eaglepower1989 Beitrag anzeigen
            Vielen Dank das ist alles sehr verständlich für mich. Was ich mich halt frage ist wieso so ein massiver unterschied entsteht, wenn ich ohne Abgaben das mal berechnen würde.
            Gebe ich bei einem Brutto-Netto-Rechner 30.000 Jahresgehalt an muss ich 3.775,00 Lohnsteuer und 207,62 Soli zahlen. Das wären ja auch die Beträge, welcher der Arbeitgeber abführt. Gebe ich dasselbe bei bmf ein. kommt bei 30.000 Euro Gehalt ledig 5.536,00 Einkommensteuer und 304,48 Soli raus. Wieso gibt es hier so einen Unterschied von fast 2.000 Euro? Ich muss ja dann massig Sonderausgaben und Werbungskosten haben, um erstmal die 2.000 auszugleichen?
            Weil du nicht genau auf die Begrifflichkeiten geachtet hast.
            Es gibt einen sehr großen Unterschied zwischen Bruttoarbeitslohn und zu versteuerndes Einkommen.
            Mfg

            Kommentar


              #7
              AW: Steuererklärung - Lohnsteuer aber Einkommensteuerberechnung am Ende?

              Zitat

              Gebe ich bei einem Brutto-Netto-Rechner 30.000 Jahresgehalt an muss ich 3.775,00 Lohnsteuer und 207,62 Soli zahlen. Das wären ja auch die Beträge, welcher der Arbeitgeber abführt. Gebe ich dasselbe bei bmf ein. kommt bei 30.000 Euro Gehalt ledig 5.536,00 Einkommensteuer und 304,48 Soli raus.

              Beim ersten ist es dein Bruttogehalt.
              Beim zweiten dein zuversteuerndes Einkommen also Brutto minus WK Vorsorge u.s.w.
              Beim zweiten Fall ist doch dein Bruttoeinkommen viel höher als 30000 €
              (Bin jetzt zu faul in der Tabelle nachzuschauen)

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

              Kommentar


                #8
                AW: Steuererklärung - Lohnsteuer aber Einkommensteuerberechnung am Ende?

                Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                Ich dachte das wären die Finanzämter
                Stimmt, das hatte ich nicbt bedacht ;-).
                Wer glaubt, das Leben sei überschaubar, hat noch kein Steuergesetz gelesen.
                Auch ein Programm ist nicht einfacher als das Steuerrecht.
                Save often and early!

                Kommentar


                  #9
                  AW: Steuererklärung - Lohnsteuer aber Einkommensteuerberechnung am Ende?

                  Zitat von eaglepower1989 Beitrag anzeigen
                  Hallo ich habe meinen Steuerbescheid für 2015 erhalten.
                  Wäre super, wenn mir jemand helfen könnte.
                  Einspruch einlegen innerhalb der Rechtsbehelfsfrist und einen steuerberatenden Beruf aufsuchen.
                  Steht auch so da, im Papier.

                  Der einzige Zusammenhang fällt mir hier ein:
                  https://www.elsteronline.de/eportal/Leistungen.tax
                  Einspruch, gegebenenfalls einschließlich Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (nicht in Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Thüringen)
                  Gruss (S)stiller
                  STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                  Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                  ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                  Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                  Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                  Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                  Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

                  Kommentar

                  Lädt...
                  X